Veröffentlicht am 25.08.2017
Mit Gültigkeit ab dem 1.7.2017 gibt es für Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einen gemeinsamen neuen Rahmenvertrag mit der BKK (
siehe Rahmenverträge).
Für alle Praxisinhaber, die zu diesem Zeitpunkt bereits die Zulassung hatten, ersetzt dieser neue Rahmenvertrag automatisch den vorher gültigen, ohne dass Sie irgendetwas tun müssen.
Mit diesem neuen Rahmenvertrag finden bezüglich der BKK-Patienten nun auch die Regelungen der neuen Rahmenempfehlung von 2016 inklusive der
vereinfachten Änderungsmöglichkeiten bei fehlerhaft ausgestellten Verordnungen Anwendung.
Ebenfalls gibt es
neue Preisvereinbarungen mit der BKK für Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gültig für
alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1.8.2017. Zum 1.1.2018 sowie zum 1.7.2018 gibt es weitere Preiserhöhungen.
Beachten Sie zudem die Änderungen bei der Hausbesuchsvergütung. Hier sind nun vier verschiedene Positionen möglich:
59932 Hausbesuch bei Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld
59933 Hausbesuchs-Pauschale
59934 Hausbesuchs-Pauschale bei Besuch
mehrerer Patienten in einer sozialen Einrichtung oder unter derselben Anschrift
59935 Hausbesuchs-Pauschale bei Besuch in sozialer Einrichtung, wenn nur
ein Patient besucht wird
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist:
Für Brandenburg: 26 12 381
Für Sachsen: 26 13 382
Für Sachsen-Anhalt: 26 14 383
Für Thüringen: 26 16 384
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Lesen Sie auch den Rahmenvertrag einmal in Ruhe durch, da dieser die Grundlage Ihrer Tätigkeit und Abrechnung mit den BKKen bildet.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
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VergütungspreislistenBei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.