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Veröffentlicht am 08.09.2017
Mit Wirkung ab dem 1.8.2017 gibt es für die Knappschaft in Sachsen-Anhalt und Brandenburg einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
Dieser schlank gehaltene Rahmenvertrag bezieht sich grundsätzlich auf die Regelungen der Rahmenempfehlung und konkretisiert zusätzlich lediglich einige Punkte.
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