Veröffentlicht am 06.10.2017
Aktualisiert am 26.10.2023
Die direkte Weiterbehandlung von Patient*innen nach dem Klinikaufenthalt geschieht durch Verordnung aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements.
Für Heilmittelerbringende bedeutet dies konkret:
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