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Veröffentlicht am 02.11.2017
Für Verordnungen, mit denen nach dem 31.10.2017 begonnen wird, können die neuen bundesweit gültigen Preise der Berufsgenossenschaften abgerechnet werden.
Verordnungen mit Behandlungsbeginn vor dem 01.11.2017 werden komplett mit den alten Preisen abgerechnet.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
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