Veröffentlicht am 03.11.2017
Für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.10.2017 stattfindet, können die neuen Preise der
Primärkassen Bayern abgerechnet werden. Weitere Erhöhungsstufen
treten zum 01.07.2018 und 01.07.2019 in Kraft.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen
Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 26 02 400
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse
die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau
durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
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Vergütungspreislisten