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Veröffentlicht am 03.11.2017
Wie berichtet soll im kommenden Jahr die Heilmittelrichtlinie grundlegend überarbeitet werden. Auch wenn der Gesetzgeber nach wie vor keine Beteiligung der Heilmittelerbringer hierbei vorsieht, werden wir bereits im laufenden Prozess unsere Forderungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) richten und nicht erst am Ende lediglich den bereits beschlossenen Entwurf kommentieren.
Teilen Sie uns mit, wie die Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelkatalog aussehen sollen, damit Sie Ihre Patienten optimal versorgen können. Wir sammeln Ihre Vorschläge und werden diese dann in unsere Eingaben an den G-BA einfließen lassen. Lösen Sie sich gerne von den bestehenden Vorgaben und lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf:
- Wie würden die optimalen Rahmenbedingungen für Ihre ergotherapeutische Arbeit und die Versorgung Ihrer Patienten aussehen?
- Welche Regelungen sind sinnvoll?
- Was soll geregelt werden?
- Wie soll es geregelt werden?
- Wer soll welche Entscheidungen treffen?
Schreiben Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge bis spätestens 07. Januar 2018 in einer Mail mit dem Betreff "Neue Heilmittelrichtlinie" an
info@bed-ev.deWir freuen uns auf Ihre Zusendungen.