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Veröffentlicht am 10.11.2017
- Regressprüfungen zukünftig an Hand regionaler Versorgungsziele geplant
- Ausgabevolumen steigen für Heilmittel um 3,9 %
Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Die für 2018 vereinbarte Steigerung von 3,9 Prozent entspricht etwa 230 Millionen Euro.
Die diesjährige Steigerung hat zwei Gründe:
- Es wird davon ausgegangen, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben von 1% führen werden. Da eine entsprechende gesetzliche Regelung bislang fehlt, ist unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden. Daher wird die Einführung entsprechend berücksichtigt.
- Zudem wurde bei der Höhe der Steigerung auch die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt.
Die Rahmenvorgaben für Heilmittel betrugen
2017: 4,9 %
2016: 3,7 %,
2014: 3,25 %,
2012 waren es 2,5%
und 2011: 1,5 %
Regional können zwischen den KVen und den Krankenkassen sodann weitere Erhöhungen verhandelt werden. Beispielsweise durch eine entsprechend Entwicklung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten oder die Veränderung der Heilmittelpreise im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Zugleich empfehlen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband den Kassenärztlichen Landesverbänden gemeinsame Arbeitsgruppen zur unterjährigen Steuerung der Heilmittelversorgung einzurichten.
Insbesondere soll auf der Landesebene eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Heilmittel auf der Grundlage vereinbarter Versorgungsziele als Ablösung von Richtgrößenprüfungen erfolgen. Regional muss damit mit differenten und neuartigen Heilmittelprüfverfahren gerechnet werden.Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.kbv.de/html/1150_31482.php