Veröffentlicht am 15.01.2018
Ab dem 01.11.2017 gelten in Baden-Württemberg die neuen Preise der AOK. Die zweite Preisstufe trat bereits am 01.01.2018 in Kraft, eine weitere Erhöhung erfolgt zum 01.08.2018. Ausschlaggebend ist jeweils das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Veröffentlichung der Preisliste kann erst jetzt stattfinden, weil die Unterzeichnung durch die AOK noch nicht erfolgt war.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen für diese Preisliste lautet: 26 01 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
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Vergütungspreislisten