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Veröffentlicht am 05.04.2018
Mit Wirkung ab dem 01.04.2018 gibt es für die BKK, IKK und Knappschaft in Schleswig-Holstein einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
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