Berufspolitische Informationen >> Einheitlicher Bewertungsmaßstab zum 1. April 2005
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Einheitlicher Bewertungsmaßstab zum 1. April 2005

Veröffentlicht am 11.04.2005

Zum 1. April 2005 tritt die Reform des "Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in Kraft.

Der EBM ist die Honorarordnung für Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen. Der EBM führt alle abrechnungsfähigen Leistungen auf. Die Honorarordnung wird durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse vereinbart. Der jeweilige EBM ist damit verbindliche Abrechnungsgrundlage der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Das Verzeichnis enthält keine Euro-Angaben, sondern stellt den Wert der ärztlichen Leistungen in Punkten dar. Bei der Gestaltung des EBM müssen die Bewertungsausschüsse gesetzliche Vorgaben wie die Bildung von Leistungskomplexen oder besondere Einzelleistungsvergütungen umsetzen. Als Folge der Gesundheitsreform 2000 wurde zum Beispiel ein hausärztlicher Honorarteil geschaffen, um die Rolle der Hausärzte zu stärken. Die Bewertungsmaßstäbe werden regelmäßig überprüft, um Leistungsbeschreibungen und Bewertungen dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik anzupassen.
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