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Veröffentlicht am 11.05.2008
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter über bestimmte Arbeitsgesetze und -verordnungen in ihrer aktuellen Fassung zu informieren. Bei Missachtung der Aushangpflicht drohen empfindliche Geldbußen durch die Aufsichtsbehörde!
Seit Februar diesen Jahres ist auch die Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit dem "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" Bestandteil dieser aushangpflichtigen Gesetze!
Bitte erneuern Sie daher die Arbeitsstättenverordnung!
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Ihr BED e.V.