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Veröffentlicht am 14.11.2008
Aktualisiert am 30.08.2014
Praxisinhaber sehen sich bei Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter häufig mit der Frage konfrontiert, inwiefern bei teilweiser oder gänzlicher Kostenübernahme der Fortbildungen durch den Arbeitgeber, Bindungsklauseln wirksam sind.
Es soll dabei sichergestellt werden, dass die erworbenen Kenntnisse des Mitarbeiters auch im Betrieb verbleiben und nicht bei einer Kündigung des Mitarbeiters die Investition in Bildung letztendlich für einen anderen Arbeitgeber getätigt wurden.
Daher finden Sie anbei nun eine Übersicht der IHK zum rechtssicheren Vorgehen von Arbeitgebern bei Kostenübernahme von Weiterbildungen der Mitarbeiter.