Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 25.02.2011
Neuerdings nimmt die AOK Absetzungen vor, wenn auf der Rückseite der Verordnung nicht die gesamten erbrachten und abzurechnenden Leistungen eingetragen werden.
Es reicht also nicht mehr aus, sich z.B. die motorisch-funktionelle Behandlung durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Es müssen nun ausdrücklich auch z.B. die Funktionsanalyse, der Hausbesuch, die thermische Anwendung oder ähnliches notiert und von dem Patienten gegengezeichnet werden.
Bitte achten Sie darauf, um Ärger bei der Abrechnung zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Thema: