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Veröffentlicht am 24.01.2012
Zu diesem Thema werden teilweise konträre Äußerungen getroffen, so dass wir hier Stellung beziehen.
Auch wenn Gesundheitsfachberufe wie die Ergotherapeuten mit sehr sensiblen Daten, nämlich Daten zur Gesundheit, arbeiten, entsteht daraus nicht automatisch eine Pflicht einen Datenschutzbeauftragen zu benennen, solange diese Daten nur zu einem Zwecke, nämlich zur bestmöglichen Erfüllung der ergotherapeutischen Dienstleistung und nicht zu Werbezwecken verwendet werden.
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschuztbeauftragten entsteht ab einer Mitarbeiteranzahl von 10 Personen, die automatisiert (also per PC oder Smartphone etc.) Daten verarbeiten.
Ob für Sie eine Verpflichtung besteht können Sie auch an Hand eines Selbstchecks erfahren:
Selbstcheck: Wer muss Datenschutzbeauftragte bestellen? Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.