Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 25.01.2012
Beachten Sie insbesondere bei der Einreichung von Verordnungen zur Genehmigung bei Krankenkassen, dass im Streitfalle eine Faxbestätigung nicht ausreicht, um die Ankunft des Antrages auf Genehmigung zu belegen!
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: