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Veröffentlicht am 10.05.2012
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) antwortete am 26.04.12 erneut auf die Beschwerde des BED e.V., dass Krankenkassen Änderungen beim Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles, die gegebenfalls zu vollständigen Vergütungsabsetzungen führen, nicht zeitnah an alle relevanten Institutionen melden.
Wir berichteten:
Das Trauerspiel um den Genehmigungsverzicht nimmt keine Ende Der Unterausschuß des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA "Veranlasste Leistungen" soll nun zeitnah über eine Lösung dieses Problems beraten.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird eine entsprechende Regelung in die zukünftige Heilmittelrichtlinie aufgenommen.
Folgend finden Sie das Schreiben des BMG:
Bei Fragen dazu steht Ihnen der BED e.V. immer gerne zur Verfügung.