Folgendes Schreiben sendete der BED e.V. an die betreffenden Ausschüsse für Gesundheit:
Patientenanträge für langfristige Genehmigungen von Heilmittelverordnungen werden für 15 ergotherapeutische Diagnosegruppen durch die Krankenkassen in Bayern im Alleingang pauschal abgelehnt!
Krankenkassen in Baden-Württemberg planen ein ähnliches Vorgehen. Sehr geehrte/r...,
über das genaue Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen auf langfristige Genehmigung einer Verordnung sind sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und der Spitzenverband der Krankenkassen Spi-Bund noch immer nicht einig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weißt darauf hin, dass der Spitzenverband Bund eine Entscheidung behindert und somit keine Einigung zu Stande kommt. Auch die Patientenvertreter der G-BA haben zur Verweigerungshaltung des Spitzenverbandes Bund bereits Beschwerde eingereicht.
Hintergrund: Die Krankenkassen versuchen die verpflichtende Vereinbarung von bundesweit gültigen Praxisbesonderheiten mit der der langfristigen Genehmigung einer Verordnung zu kombinieren, die jedoch erst im September 2012 verabschiedet werden.
Dabei wies die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Flach ausdrücklich darauf hin, dass die Pflicht der Krankenkassen zur Umsetzung von Anträgen auf langristige Genehmigung unabhängig von der Verabschiedung dieser Bearbeitungshinweise besteht.
"
Die Pflicht zur Umsetzung der Regelung durch die Krankenkassen besteht unabhängig von der Verabschiedung dieser Hinweise."
(Siehe Seite 1 des
Berichtes der Bundesregierung im Anhang)
Nun führen die AOK Bayern, die Landwirtschaftliche Krankenkasse in Bayern und die Knappschaft in Bayern einen Alleingang durch mit dem Ergebnis:
Von 16 ergotherapeutischen Diagnosegruppen wird nur noch die Diagnosegruppe PS1 von diesen Krankenkassen bei einem Antrag auf langfristige Genehmigung von Verordnungen durch Patienten stattgegeben.
Verkauft und kommuniziert wird dieses Vorgehen als "Sieg", weil Ärzte nun einen einfacherern Verfahrensablauf erhalten und in Bayern bei diesen Kassen nicht mehr wie bislang die Genehmigungen der Patienten in Kopie zu ihren Akten nehmen müssen, um für diese Verordnungen nicht mehr in Regress genommen werden zu können.
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung empfiehlt unter Punkt 9 des Fragen- und Antwortenkataloges zu den Heilmittelverordnungen:
9. Wie ist sichergestellt, dass Verordnungen gem. § 8 Abs. 5 SGB V nicht RG-relevant gebucht werden? |
9. Das bisher kein Verfahren festgelegt worden ist, kann auch zu diesem Sachverhalt keine Aussage getroffen werden. Seitens der KBV wird empfohlen, dass der Vertragsarzt, welcher bereits Verordnungen für Patienten ausstellt, welche einen genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf haben, sich entsprechende Vermerke in der Patientenakte wie auch in seinem elektronischen System macht. Auf jeden Fall soll sich der Vertragsarzt eine Kopie der Genehmigung von Patienten geben kann. |
Im folgenden Link finden Sie die Einzelheiten des Alleinganges der AOK, der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern.
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2012/KVB-120301-HMP-langfristiger-Behandlungsbedarf-Genehmigung-AOK-LKKs-Knappschaft-Verordnung-Aktuell.pdf Ergotherapeuten berichten uns ein ähnliches Vorgehen der Krankenkassen in Baden-Württemberg.
Diese Vorgehensweise kann der Gesetzgeber mit der Einführung von Anträgen auf langfristige Genehmigung nicht gewollt haben.
Wir bitten Sie daher dringlich um Hilfestellung und Unterstützung im Namen vieler schwer erkrankter und betroffener Patienten, die nun weiterhin um jede einzelne Verordnung kämpfen müssen. Sollten noch Fragen dazu offen sein, stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
Christine Donner ___________________________
Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführer Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Tel.: 0180-37 46 23 3
Mobil: 0173- 25 83 37 0
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Fax 2: 03212-11 63 34
Web:
www.bed-ev.de Verbandsregisternummer: VR 3593
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