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BED e.V. besiegt die AOK Niedersachsen! Keine Vergütungsabsetzung wegen fehlender Arztunterschrift

Veröffentlicht am 06.07.2012

Wir freuen uns mit unseren Mitgliedern den ersten Sieg gegen die AOK Niedersachsen errrungen zu haben im Kampf gegen vollständige Vergütungskürzungen auf Grund von Formfehlern.
Das sollte alle Ergotherapeuten ermutigen nicht klein beizugeben sondern sich zu wehren, wenn Vergütungen gekürzt werden, insbesondere, wenn es sich um fehlende Arztunterschriften handelt!

Am 09.03.12 reichte der BED e.V. über seine Medizinrechtlerin Frau Beate Bahner Klage vor dem Sozialgericht Hannover gegen die AOK Niedersachsen ein:
Am 29.03. plädierte die AOK Niedersachsen auf Abweisung dieser Klage. Wir legten argumentativ nach.
Der 03.04. brachte keine neuen Erkenntnisse, denn es erfolgte seitens der AOK neuerlich die Ablehnung der Klage.
 
Dann wurde es zunächst still. Wir rechneten mit einem Gerichtsentscheid.
Am 12.06. jedoch kam die Wende.
Die AOK Niedersachsen erkennt die Kosten dem Grunde nach an.
Damit dürfen Verordnungen mit fehlender Arztunterschrift nicht abgesetzt werden, sondern müssen von der Krankenkasse an den Leistungserbringer zurückgesendet werden, damit dieser die fehlende Arztunterschrift nachbessern kann!
 
Folgend finden Sie das Schreiben der AOK Niedersachsen, indem die Kosten dem Grund nach anerkannt werden:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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