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AOK Niedersachsen: Keine Vergütungskürzung bei Ergotherapeuten wegen fehlender Arztunterschrift!

Veröffentlicht am 13.08.2012

Bislang werden viele Heilmittelverordnungen wegen kleiner Formalfehler durch die Krankenkassen abgesetzt, also schlichtweg nicht bezahlt, obwohl die Leistungen erbracht wurden.
Besonders häufige Absetzungen vermeldeten die Ergotherapeuten bei der AOK Niedersachsen.

Zu den Formalfehlern gehört beispielsweise auch, dass der Arzt vergisst die ausgestellte Verordnung zu unterschreiben.
Dies nehmen Krankenkassen zum Anlass den Therapeuten die Leistungsvergütung zu verweigern.

Daraufhin reichte der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. durch seine Medizinrechtlerin Beate Bahner Klage gegen die AOK Niedersachsen vor dem Sozialgericht Hannover ein.
Zunächst lehnte die AOK die Klage ab. Im Juni jedoch wendete sich das Blatt noch vor einem Gerichtsbeschluß. Die AOK Niedersachsen erkannte die Kosten dem Grunde nach an.

Die Geschäftsführerin des BED e.V. Christine Donner erläutert: "Das ist ein großer Sieg gegen die Krankenkassenwillkür! Die Marktmacht einiger Krankenkassen wird dazu mißbraucht eigene Regeln aufzustellen, da die Kosten einer Klage den Streitwert um ein vielfaches übersteigt. Deshalb übernimmt der Bundesverband für Ergotherapeuten die Kosten solcher Klageverfahren für seine Mitglieder.
Wir freuen uns sehr über diese Wende. Weitere Klagen zu anderen Formfehlern haben wir bereits eingereicht."


Kontakt:
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
Nohnerstraße 10
D-66693 Mettlach
Telefon: +49 (0)5221-87 59 45 3
Fax: +49 (0)721 - 509 663 407
www.bed-ev.de
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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