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BED e.V. Standpunkt: Finanzierung des 3. Umschulungsjahres in der Ergotherapie

Veröffentlicht am 27.03.2013

Wie steht der BED e.V. zur:

Finanzierung des 3. Umschulungsjahres in der Ergotherapie

Sachlage:

Bei der ergotherapeutischen Ausbildung handelt es sich um eine sogenannte nicht verkürzbare Ausbildung.

Die Kosten für das daher zu absolvierende dritte Ausbildungsjahr der ergotherapeutischen Umschüler werden seit 2011 nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

§ 180 des SGB III besagt:
"Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist ein Maßnahmeteil von bis zu zwei Dritteln nur förderungsfähig, wenn bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gesichert ist."

Der letzte Absatz dieses Paragraphen verwehrt damit die private Finanzierung des letzten Ausbildungsjahres z.B. über Familienangehörige des Umschülers.

Der § 180 führt seitdem zu etlichen Förderungsablehnungen seitens der Agentur für Arbeit bei ergotherapeutischen Umschulungen.

Am 23.11.12 veröffentlichte das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) in einer seiner Pressemitteilungen:

"Gestern wurde eine Einigung zwischen Bund, Bundesagentur für Arbeit und Ländern erzielt, die auch die Finanzierung des drittem Umschulungsjahres in der Altenpflege durch die Bundesagentur wieder ermöglicht. "...

Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit gilt dies jedoch eben ausschließlich nur für die Pflege und nicht, wie vielfach über verschiedene Petitionen gefordert, auch für die Gesundheitsfachberufe, zu denen die Ergotherapie gehört.

Siehe beispielsweise:
Petition 14819: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Förderung von nicht verkürzbaren Ausbildungen vom 01.11.2010

BED e.V.-Standpunkt:

Wir fordern die Politik in Bund und Ländern sowie die Agentur für Arbeit dringend auf, die Finanzierungslücke für ergotherapeutische Umschüler zu schließen, denn auch im Bereich der Gesundheitsfachberufe, zu denen die Ergotherapie gehört, ist der Fachkräftemangel bereits akut.

Darüber hinaus verspüren gerade viele Menschen mittleren Alters den innigen Wunsch als ErgotherapeutIn arbeiten zu können und dafür eine zweite Ausbildung zu absolvieren, da die erste Berufswahl üblicherweise in sehr jungen Jahren entschieden werden musste.
Die Entscheidung zur Erstausbildung fällt damit in eine Zeit, in der die persönlichen Vorlieben und Eigenheiten, sowie Lebensumstände noch nicht deutlich erkennbar sind.

Die Motivation, Arbeitseinstellung und Arbeitsleistung dieser Menschen nach erfolgter Umschulung ist demnach langfristig sehr hoch.

Um den politischen Entscheidungsträgern unseren Standpunkt und dessen Relevanz deutlich zu vermitteln, wurde dieser Sachverhalt in den entscheidenden Ausschüssen mehrfach vorgetragen.


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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