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Angemessenes Gehalt für angestellte Ergotherapeuten – Was sagen die neuen Zahlen der BGW?

Veröffentlicht am 02.04.2013
Aktualisiert am 17.10.2023

Es braucht angemessene Einkommen der Arbeitnehmer, wollen wir in Deutschland weiterhin eine flächendeckende wohnortnahe ergotherapeutische Versorgung sicherstellen. Eine derartige Versorgung ist nur mit den rund 36.000 ambulant tätigen ergotherapeutischen Fachkräften möglich, die in 8.049 Ergotherapiepraxen arbeiten und die von 6.824 Praxisinhabern betrieben werden. Diese drohen auf Grund der geringen Einkommen in andere Berufe oder in den stationären Sektor abzuwandern.
 
Der BED e.V. hat nachweislich belegt, dass die Steigerung der Gehälter der angestellten Ergotherapeuten, die Praxisinhaber ihren Beschäftigten zahlen, seit dem Bezugszeitraum 2011 stets über den Vergütungspreissteigerungen der Krankenkassen lagen, die wiederum die Praxisinhaber erhielten. Das ist auch den neuen Zahlen der BGW wieder zu entnehmen, welche die Gesamtheit der tatsächlich in ergotherapeutischen Praxen gezahlten Löhne beinhalten.
 

Ein Blick auf das durchschnittliche absolute Gehalt, das von 1.889 EUR in 2018 auf 2.118 EUR in 2019 stieg, zeigt jedoch, dass deutliche Vergütungssteigerungen der Praxisinhaber notwendig sind, damit diese überhaupt eine angemessene Bezahlung, also eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) für ihre Mitarbeiter finanzieren können! Dem TVöD der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist z.B. zu entnehmen, dass derzeit einem ergotherapeutischen Mitarbeiter in Entgeltgruppe 9b (Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind) in Stufe 6 (also nach mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit) 4.414,- Euro gezahlt werden. Solche Löhne sind angemessen, jedoch mit den derzeitigen Vergütungspreisen der Krankenkassen für Praxisinhaber nicht zahlbar.

 
Zum alternativen Vergleich: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste in Deutschland für alle Arbeitnehmer.         
 
Die Bezahlung nach TVöD ist nicht nur fair, sondern auch zwingend notwendig, denn die Therapiepraxen konkurrieren im Wettbewerb um Fachkräfte unmittelbar mit den Kliniken. Kliniken verzeichnen mittlerweile jedoch viele Vorteile im Kampf um Fachkräfte gegenüber den ambulanten Therapiepraxen. Dazu gehört das Anbinden der Schulen an die Kliniken zwecks Schulgeldfreiheit, die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung durch die Kliniken und eine wirtschaftliche Lage, die es den Kliniken möglich macht angestellten Ergotherapeuten einen Lohn nach Tarif zu bezahlen.
 
Eine weitere Verlagerung der therapeutischen Fachkräfte in Kliniken und die Abwanderung in andere Berufe führt jedoch zum Zusammenbruch der ambulanten Versorgung.
 
Die notwendigen Vergütungspreissteigerungsforderungen bei den dazu ab August anstehenden Kassenverhandlungen werden daher deutlich sein müssen, wollen wir den Versorgungsauftrag und zugleich den gesetzgeberischen Auftrag durch das TSVG erfüllen Preise zu verhandeln, die einen wirtschaftlichen Betrieb einer Ergotherapiepraxis ermöglichen, so Dipl.-Betriebswirt Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes für Ergotherapeuten.
Die Lücke zwischen derzeitiger und annähernd wirtschaftlicher Vergütung der Praxen ist nicht nur groß, sie ist sehr groß!
 
Das zeigt sich auch Dank der Zahlen der Steuerberatungsgesellschaft ETL Advision, die etliche Jahresabschlüsse für Therapiepraxen erstellt und dankenswerterweise dem BED zur Verfügung gestellt hat.
 
Unzweifelhaft ist hier ersichtlich, dass die Personalkosten nicht nur absolut gestiegen sind, sondern auch relativ bezogen auf den Umsatz. 2015 wurden somit noch rund 39 Cent gemessen an einem Euro Umsatz für Personalkosten ausgegeben. 2019 liegt der Personalkostenanteil bereits bei 45 Cent je Umsatzeuro. Das entspricht einer Verteuerung der Personalkosten von über 6 %.
 
Für die Versorgung bleibt das nicht ohne Folgen. Da die Personalkosten absolut stärker gestiegen sind, als dazu im Verhältnis der Praxisumsatz, mussten die Praxisinhaber an anderer Stelle sparen, um ihre Praxen erhalten zu können.
 
Gespart werden musste daher in allen anderen Praxisbereichen:
  • bei der Instandhaltung des Praxisinventars,
  • bei den Re- oder Neuinvestitionen,
  • den Raumkosten, durch Umzug in kleinere oder günstigere Räumlichkeiten in schlechteren Lagen
  • dem therapeutischem Praxisbedarf,
  • bei der Aufklärung zu den therapeutischen Effekten,
  • den Fahrzeugkosten
  • den Beratungskosten
  •  …
 
Solch ein Zustand wird weder der ergotherapeutischen Leistung gerecht, noch kann man diese als wirtschaftlich bezeichnen, denn ohne Investitionen leidet die mögliche Leistung.
 
Der Krug ist oft genug zum Brunnen gegangen und nun gebrochen.
 
Folgend sehen BED-Mitglieder die durchschnittlichen Arbeitnehmerbruttovergütungen je Bundesland. Die Zahlen basieren auf den Angaben der BGW und umfassen somit sämtliche in ergotherapeutischen Praxen gezahlten Gehälter in den genannten Zeiträumen:
 
Hinweis für Arbeitgeber:
 
Da die Gehälter im Einzelfall stark differieren und damit vom Durchschnitt abweichen, können Mitglieder, die ihre Arbeitnehmer mindestens mit den durchschnittlich tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelten vergüten, nach Einreichung geeigneter Belegunterlagen, durch den BED e.V. eine Bescheinigung über die Zahlung einer leistungsgerechten Vergütung erlangen.
 
Im Wettbewerb um Fachkräfte ist analog zum Equal Pay Transparenz das wirksamste Mittel. Wer mit guten Vergütungen werben kann, hat trotz oder gerade wegen des Fachkräftemangels gute Karten neue Mitarbeiter von sich überzeugen zu können.
 
Belegunterlagen können unter Beachtung des Datenschutzes per E-Mail an info@bed-ev.de eingereicht werden.
 
Die Bescheinigung ist vom Praxisinhaber innerhalb von 12 Wochen nach Veröffentlichung der neuen Umlagenrechnung über den BED e.V. zu erneuern, anderenfalls verliert die Bestätigung automatisch ihre Gültigkeit.
 
 
Beachten Sie auch die Empfehlung des BED e.V. zu zahlbaren angemessenen Löhnen und Lohnkalkulation:
 
 
Aktualisierung Oktober 2023:
Unseren Mitgliedern stellen wir die aktuellen Zahlen zur Verfügung:
Lohnhöhe / Gehalt in 2023 für Ergotherapeut*innen in ambulanten Praxen
 
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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