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Ergotherapeuten dürfen zukünftig Hilfsmittel verkaufen und abrechnen

Veröffentlicht am 03.05.2013
Aktualisiert am 15.08.2018

Diese Nachricht wird den Heil- sowie den Hilfsmittelmarkt maßgeblich verändern und die Karten der Leistungsanbieter neu mischen.

Ab dem 01.07.2013 können, sollen und dürfen -letztere aus Sicht des BED e.V. im Hinblick auf die sich hierdurch ergebenden Marktchancen- Ergotherapeuten eine breite Palette an Hilfsmitteln anbieten und abrechnen. Durch den GKV-Spitzenverband wurde die Aufnahme der ergotherapeutischen Qualifikation in den Kriterienkatalog umgesetzt.

Seit längerem forderte der BED e.V. die Abrechnungsmöglichkeit der Hilfsmittelversorgung für Ergotherapeuten.


Der Hilfsmittelmarkt ist größer als der Heilmittelmarkt, wie die Statistik des Barmer-GEK-Reportes mit den Zahlen für 2011 aus 2012 aufzeigt:

Ausgaben für einzelne Leistungsbereiche der GKV 2011 in Mrd. Euro

Nach Prozentanteilen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben von 168,74 Mrd. Euro im Jahre 2011 (+2,4% gegenüber dem Vorjahr) entfallen auf die Hilfsmittel 3,73% und auf die Heilmittel 2,89%.

Konkret können Ergotherapeuten Hilfsmittel der folgend aufgeführten Versorgungsbereiche anbieten (in der eckigen Klammer sind die Produktgruppen/-untergruppen/arten des Hilfsmittelverzeichnisses notiert, Stand 2018):

  • 02A: Anziehhilfen, Ess- und Trinkhilfen, Rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen, Halterungen, Umblättergeräte manuell / Blattwender, Schreibhilfen, Mundstab, Leseständer [02.40.01-06, 02.40.07.0, 02.40.07.1, 02.40.07.3]
  • 04B: Badewannensitze, Duschhilfen, Badewanneneinsätze, Sicherheitsgriffe, Aufrichtehilfen [04.40.02-05]
  • 05A5: Bandagen, Fertigprodukte (Versorgungen bis einschließlich Knie) [05.01.01, 05.02.01, 05.04.01, 05.06.01.0]
  • 05B5: Bandagen, Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) [05.05.01, 05.06.01.1, 05.07.01-02, 05.08.01, 05.09.01-02, 05.11.01, 05.11.03.0-1, 05.11.03.5, 05.11.05]
  • 07A: Blindenlangstöcke [07.50.01]
  • 10A: Gehgestelle, Fahrbare Gehhilfen, Hand-/Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Achselstützen [10.46.01, 10.50.04, 10.50.01-03]
  • 10B: Gehwagen, Gehübungsgeräte, Sonstige Gehhilfen [10.46.02-03, 10.99.02]
  • 18A: Kranken-/Behindertenfahrzeuge, Rollstühle mit Sitzkantelung, Pflegerollstühle [18.46.04-05, 18.50.01-05, 18.51.01-02, 18.51.04-06, 18.65.01, 18.99.01-09, 18.99.11, 50.45.07-08]
  • 18B: Toilettenrollstühle, Duschrollstühle [18.46.02, 18.46.03]
  • 19B8: Krankenpflegeartikel, Produkte zur Hygiene im Bett, Waschsysteme, N.N. (Extremitätenspreizer), Lagerungsrollen, Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Sonstige Pflegehilfsmittel [19.40.04-05, 19.99.01, 51.40.01, 51.45.01, 51.45.02, 52.40.01, 53.45.01, 54, 98.99.01]
  • 20E: Sitzringe [20.39.01]
  • 23A3: Orthesen, industriell hergestellt, mit Anpassung (Versorgung untere Extremität bis einschließlich Knie) [23.01.01, 23.02.01, 23.02.02.0-3, 23.03.02.0, 23.04.01.0-3, 23.04.05.0]
  • 28A: Stehhilfen [28]
  • 32A: Therapeutische Bewegungsgeräte [32.06.01, 32.07.01, 32.10.01, 32.29.01, 32.29.02, 32.99.01]
  • 32B: CPM-Motorbewegungsschienen [32.04.01, 32.09.01]
  • 33A: Toilettenhilfen [33]

  • 99I8: N.N. (Läuse- und Nissenkämme) [99.17.02.]
Hier finden Sie den vollständigen Kriterienkatalog mit den jeweils geforderten Ausbildungen/Qualifikationen für den Vertrieb aller Hilfsmittel.

Das Hilfsmittelverzeichnis kann hier eingesehen werden.


Um zukünftig Hilfsmittel vertreiben zu können, ist zuvor eine Präqualifizierung (ähnlich dem Zulassungsverfahren bei Heilmitteln) notwendig.

Unser Kooperationspartner der VQZ Bonn hat einen Ablaufplan zur Präqualifizierung von Ergotherapeuten erstellt (die Produktgruppen in diesem Dokument sind teilweise nicht mehr aktuell, jedoch ändert das am grundsätzlichen Ablauf nichts):

Hier finden Sie den Präqualifizierungsantrag. Diesem sind die konkreten Voraussetzungen für die Präqualifizierung zu den einzelnen Bereichen zu entnehmen.


Über sämtliche noch notwendigen Detailinformationen für einen erfolgreichen Hilfsmittelvertrieb, wie die Umsatzbesteuerung im Hilfsmittelbereich, die Notwendigkeit einer Qualifizierung als Medizinproduktberater, die Gewerblichkeit, die Kosten der Präqualifizierung, die Verkaufspreise bei Hilfsmitteln, sowie die Abrechnung von Hilfsmitteln über die Krankenkassen berichten wir umfassend und im Detail in den kommenden Wochen.

Bei Fragen dazu steht Ihnen der BED e.V. wie immer gerne zur Verfügung.



Weitere Informationen zum Thema:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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