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Veröffentlicht am 01.07.2013
Von der AOK plus erhielten auf unsere Anfrage folgende Antwort:
Der seit dem 01.01.2013 bestehende
Genehmigungsverzicht für Verordnungen außerhalb d. Regelfalles wird auch über den 01.07.2013 hinaus
bis auf Widerruf fortgeführt.