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Abschaffung der Vorlagepflicht von Vergütungsvereinbarungen im Heil- und Hilfsmittelbereich immer wahrscheinlicher!

Veröffentlicht am 01.07.2013

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Annahme des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften und damit die Abschaffung der Vorlagepflicht von Vergütungsvereinbarungen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, statt den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Den genauen Wortlaut der Empfehlung können Sie hier ersehen:
Empfehlungen der Ausschüsse: Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Das für den Zusammenhang relevante Thema befindet sich unter Top 6 der Tagesordnung.

Die vollständige Erläuterung zur Tagesordnung für den 05.07.2013 ist hier aufzurufen:
Erläuterungen zur Tagesordnung der 912. Sitzung des Bundesrates

In der selben Sitzung wird auch die Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen.

Die Sitzung ist für den 05.07.2013 anberaumt.



Weitere Informationen zum Thema:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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