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Veröffentlicht am 01.07.2013
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Annahme des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften und damit die Abschaffung der Vorlagepflicht von Vergütungsvereinbarungen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, statt den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Den genauen Wortlaut der Empfehlung können Sie hier ersehen:
Empfehlungen der Ausschüsse: Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer VorschriftenDas für den Zusammenhang relevante Thema befindet sich unter
Top 6 der Tagesordnung.
Die vollständige Erläuterung zur Tagesordnung für den 05.07.2013 ist hier aufzurufen:
Erläuterungen zur Tagesordnung der 912. Sitzung des BundesratesIn der selben Sitzung wird auch die Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen.
Die Sitzung ist für den 05.07.2013 anberaumt.
Weitere Informationen zum Thema: