Existenzgründung

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Existenzgründung.
Veröffentlicht am 08.06.2018

Mit Gültigkeit für alle Zulassungen ab dem 1.8.2018 gelten die überarbeiteten Zulassungsvoraussetzungen für Heilmittelpraxen. Wir stellen hier vor allem die Änderungen gegenüber den bis 31.07.2018 geltenden Vorgaben vor.
Veröffentlicht am 01.07.2015

Im Falle einer Musterklage vor dem Sozialgericht Ulm wurde das Anliegen unseres Mitgliedes abgewiesen. Das Gericht bestätigt in erster Instanz die wörtliche Auslegung der Zulassungsempfehlungen wonach auch für Behandlungen im Hausbesuch jeweils ein leerstehender Raum in der Praxis vorgehalten werden muss. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sofern ausschließlich der Text der vom GKV-Spitzenverband vorgeschriebenen Zulassungsempfehlungen betrachtet und wörtlich ausgelegt wird, ist das Urteil sicherlich gerechtfertigt. Angesichts der Tatsache, dass an anderer Stelle nach Gutdünken abgespeckte Sondervereinbarungen bezüglich der Mindestanforderungen für eine Zulassung getroffen werden, ist die Haltung einiger Kassenverbände gegenüber den regulären Leistungserbringern allerdings besonders zynisch.
Veröffentlicht am 07.10.2014

Als Medizinprodukte werden alle Gegenstände und Geräte bezeichnet, die am Menschen eingesetzt werden zur Therapie, zur Diagnostik und zur Überwachung. Vereinzelt sind Medizinprodukte auch in Ihren Praxen zu finden. Ziel muss es sein, die Medizinprodukte für die Patienten und die Beschäftigten sicher zu betreiben. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber dem Betreiber in der Medizinproduktebetreiberverordnung eine Reihe von Pflichten auferlegt. Unter anderem sind Sie verpflichtet ein Bestandsverzeichnis mit allen aktiven Medizinprodukten zu führen.

Veröffentlicht am 03.06.2014

Hiermit möchten wir Sie auf unsere neuen Kooperationspartner Marc Jensen aufmerksam machen. Herr Jensen bietet Support (Installationen, Schulungen) rund um Thera-Pi, die kostenlose Praxisverwaltungssoftware für Heilmittelerbringer. Mitglieder des BED e.V. erhalten -5% Ermäßigung auf Schulungen sowie 30 Minuten kostenlosen Telefonsupport.
Veröffentlicht am 23.04.2014

Ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts (LSG) München hat für viel Aufregung gesorgt (wir berichteten). Um Rechtssicherheit für unsere Mitglieder zu erhalten, haben wir unseren Rechtsanwalt um seine juristische Einschätzung gebeten. Nach eingehender Prüfung können wir Ihnen folgendes mitteilen.
Veröffentlicht am 19.03.2014

Ein Gerichtsurteil zu Freien Mitarbeitern in einer Physiotherapiepraxis sorgt zur Zeit für Verunsicherung zumal in Schlagzeilen getitelt wird, dass damit das Aus der Freien Mitarbeit besiegelt sei. Wir haben unseren Medizinrechtler damit beauftragt, das zitierte Urteil genau unter die Lupe zu nehmen.
Veröffentlicht am 26.09.2013

Hiermit möchten wir Sie auf unseren neuen Kooperationspartner navato GmbH, Entwickler der Praxissoftware PraxWin aufmerksam machen. Die Praxissoftware für Heilmittelerbringer wurde speziell für den Einsatz in Praxisbetrieben, Rehakliniken und Kurbetrieben entwickelt und ist modular aufgebaut.
Verbandsmitglieder erhalten 10 % Rabatt auf den Kaufpreis der Software.
Veröffentlicht am 06.06.2013

Die europäische Mehrwertsteuerreform schlägt hohe Wellen unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen aber auch unten den Kostenträgern.
Seit der Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung am 27.05.13 sind etliche Therapeuten verunsichert.
Veröffentlicht am 19.10.2012

Existenzgründungsbroschüre - Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung im Bereich Ergotherapie

Die Existenzgründungsbroschüre von Christine Donner ist aktuell in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage erschienen.
Die Broschüre wurde nicht nur inhaltlich vollständig aktualisiert, sondern präsentiert sich auch durchgehend in neuem Gewand.
Veröffentlicht am 12.03.2012

Seit dem 01.03.1012 gelten neue Zulassungsempfehlungen für die Eröffnung einer ergotherapeutischen Praxis.
Nach der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie im Juli 2011, die zu erheblich höheren Aufwand durch diverse Prüfpflichten bei den Therapeuten führte, muss nun jeder Therapeut neben den bisherigen Zulassungsbestimmungen eine Skizze anfertigen, bei der die Deckenhöhe jedes Raumes benannt werden muss. Bisher wurden innerhalb der Skizze lediglich die üblichen QM-Angaben gefordert und eine pauschale Angabe über eine Deckenhöhe von 2,40 m.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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