Alle juristischen Erläuterungen werden bei dieser Antwort außen vor gelassen, um den Fall nicht zu abstrakt werden zu lassen.
Schlussendlich ist es so:
Wenn
Sie als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Zusatzvergütung (in Form von
Kilometergeld oder ähnliches) festlegen und ausdrücklich dort erwähnen,
dass diese Zahlung nicht ausschließlich für den Verschleiß gilt,
sondern auch für den Abschluss einer gültigen Vollkasko, dann werden
Sie als Arbeitgeber bei einem Autounfall Ihres Arbeitnehmers nicht in
Regreß genommen und/oder der Regreß kann juristisch abgewehrt werden.
Das
Fehlen einer solchen Vereinbarung und der daraus resultierenden
Vergütung, kann den Arbeitgeber in immense Schwierigkeiten bringen.
Möchten
Sie kein Entgelt für die Arbeitnehmer zahlen, so rät sich eine
Versicherung an. Es ist eine betriebswirtschaftliche Kalkulation, wann
sich welches Vorgehen rechnet und die bessere Variante darstellt.
Für kleine Praxen ist meist die oben genannte Variante günstiger und schneller zu realisieren.