Veröffentlicht am 02.12.2022 - Aktualisiert am 06.12.2022
Auf Nachfrage teilte uns der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit, dass die Positionen der Telemedizinischen Leistungen (TML) im Bereich Ergotherapie noch nicht in der Heilmittelstammdatei enthalten sind, weil diese Datei gemäß § 73 Absatz 10 SGB V zur Bereitstellung der Preise für zu verordnende Heilmittel in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) dient. Da Vertragsärzt*innen telemedizinische Leistungen nicht gesondert verordnen, wurde auf eine Aufnahme der Preise zu diesen Positionen bislang verzichtet. Bisher war dem GKV-SV offenbar nicht bekannt, dass auch Softwareanbieter von Praxissoftware im Heilmittelbereich auf diese Datei zugreifen, um die Positionen inkl. der Preise in die Systeme einzupflegen.
Update 06.12.2022:
Der GKV-SV hat in Rücksprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden, dass zukünftig auch TML-Positionsnummer in der Stammdatei enthalten sein sollen. In Bezug auf die Ergotherapie werden diese Positionsnummern bei der turnusmäßigen Aktualisierung Anfang Januar 2023 mit aufgenommen.
Veröffentlicht am 18.11.2022 - Aktualisiert am 25.11.2022
Vermehrt berichten unsere Mitgliedspraxen derzeit über Rückzahlungsforderungen von KKH, DAK und mittlerweile auch der TK mit der Begründung fehlerhafter Abrechnung von Hausbesuchspauschalen. Die nachgelagerte Rechnungsprüfung bezieht sich dabei teilweise auf Zeiträume bis zurück ins Jahr 2017.
Diese Rückforderungen sind teilweise berechtigt. Unseren Mitgliedern stellen wir detaillierte Informationen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 24.04.2020 - Aktualisiert am 25.11.2022
Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen hier eine aktualisierte Vorlage für eine Einwilligungserklärung zur Verfügung, welche Sie vor der Weitergabe von Patientendaten an einen Videodienstanbieter von der Patientin oder dem Patienten ausfüllen und unterschreiben lassen.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Aufgrund zu späten Behandlungsbeginns gibt es immer wieder Absetzungen (=Rechnungskürzungen) durch die Kostenträger, welche besonders ärgerlich sind, weil sie immer die komplette Verordnung betreffen. Wir berichten hier über erfolgreiche und auch nicht erfolgreiche Widersprüche der letzten Monate in solchen Fällen.
Veröffentlicht am 18.11.2022
Die Wahrheit ist: Zum Berufsalltag ergotherapeutischer Praxen gehören Absetzungen durch die Krankenkassen. Ärztlich verordnete und fachgerecht durchgeführte Leistungen werden aufgrund formaler Fehler nicht oder nur teilweise vergütet. Die formalen Vorgaben sind zum großen Teil durch die Heilmittelrichtlinie vorgegeben und werden im Ergotherapievertrag in der geschiedsten Anlage 3 konkretisiert.
Wenn Sie eine solche Absetzung erhalten haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns, damit wir gemeinsam klären können, ob diese berechtigt ist oder nicht und in welcher Form Sie ggf. dagegen vorgehen können.
Veröffentlicht am 15.11.2022
Genießen Sie gesonderte Konditionen als BED-Mitglied im Zeitraum ab dem 14.11. bis zum 04.12.2022. Unser Kooperationspartner Dell Technologies bietet spannende und einzigartige Angebote auf seiner Homepage an, die Sie unter: Black Friday-Angebote 2022 | Dell Deutschland abrufen können.
Wie auch im letzten Jahr werden für diesen Zeitraum die Preise stark reduziert. BED-Mitglieder erhalten folgende Rabatte zusätzlich auf die reduzierten Preise.
Veröffentlicht am 10.11.2022
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern eine Information für Patient*innen zum Thema "telemedizinische Leistungen" zur Verfügung.
Sie finden diese neben anderen wertvollen Dokumenten bei unseren Praxisvorlagen:
Unterlagen für den Praxisalltag >> Praxisvorlagen
Veröffentlicht am 15.12.2020 - Aktualisiert am 09.11.2022
Wir stellen unseren Mitgliedern hier eine Übersicht der Corona-bedingten Sonderregelungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 21.10.2022
Eines unserer Mitglieder erhielt kürzlich einen täuschend echten Brief, der angeblich vom Deutschen Marken- und Patentamt (DMPA) kam.
Veröffentlicht am 11.08.2022 - Aktualisiert am 19.10.2022
Bitte beachten Sie, dass für Dienst- bzw. Firmenwagen - also für Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen einer Praxis gehören und von der oder dem Praxisinhabenden genutzt oder den Arbeitnehmer*innen zur betrieblichen Nutzung überlassen werden - neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung („TÜV“) auch eine Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Prüfung) vorgeschrieben ist.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.