Veröffentlicht am 20.08.2004
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Zusammenfassung der Änderungen zum 01.07.2004.
Veröffentlicht am 03.02.2005
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Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bezüglich des Bereiches Heilmittel für das Jahr 2005.
Veröffentlicht am 23.02.2005
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Darin wird behandelt:
* Was ist Ergotherapie genau?
* Was bewirkt die Ergotherapie?
* Wie kann ich Ergotherapie erhalten?
Veröffentlicht am 11.04.2005
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14.03.05 (psg). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat das vergangene Jahr mit einem Plus von insgesamt vier Milliarden Euro abgeschlossen. 2004 nahmen die Kassen insgesamt 142,2 Mrd. Euro ein und gaben 139,9 Mrd. Euro für Leistungen aus. Der Überschuss der AOK-Gemeinschaft beträgt 900 Millionen Euro. Zum Jahresende 2003 hatten die Krankenkassen noch ein Defizit von rund 3,5 Milliarden zu verkraften. Dem Milliarden-Überschuss steht weiter die zum Teil hohe Schuldenlast einzelner Kassen gegenüber. Im Interview mit dem AOK-Mediendienst plädiert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, für eine sachliche Diskussion um die Beitragssätze.
Veröffentlicht am 01.09.2005
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Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Veröffentlicht am 01.09.2005
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Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß §124 Abs.4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden vom 29.04.2003
Veröffentlicht am 27.10.2005
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Gleichzeitig mit den Änderungen bei der Datenübermittlung werden auch die Fristen für die Abgabe der Meldungen ab 2006 angepasst.
Veröffentlicht am 27.10.2005
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Von 2006 an müssen viele Arbeitgeber ihre Sozialversicherungsbeiträge früher entrichten. Ab Januar 2006 werden diese in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, ein ggf. verbleibender Restbeitrag spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats. Für Januar 2006 gilt noch eine Übergangsregelung.
Die "Vorverlegung" der Beitragsfälligkeit wurde mit dem so genannten Beitragsentlastungsgesetz beschlossen. Die Beitrags-Neuregelung wirkt sich für den Monat Januar 2006 folgendermaßen aus:
Veröffentlicht am 01.11.2005
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Kurzinformation:
Am 1. Juli 2004 traten die überarbeiteten Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Ziel der Überarbeitung war es, in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlentwicklungen bei den Verordnungsmengen entgegenzuwirken und die Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, um so eine qualitativ gesicherte und ausreichende Heilmittelbehandlung zu gewährleisten.
Die neuen Heilmittel-Richtlinien sehen keine Langfristverordnungen im Regelfall, jedoch genehmigungspflichtige Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach Erreichen der Gesamtverordnungsmenge vor.
Veröffentlicht am 14.11.2005
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Mit dem Klinik-Konsil auf ihrer Website für die Gesundheitspartner (http://www.aok-gesundheitspartner.de) bietet die AOK als erste Krankenkasse einweisenden und überweisenden Ärzten die Möglichkeit, nach einer geeigneten Klinik für ihre Patienten zu suchen. Das Klinik-Konsil basiert ebenso wie der AOK-Krankenhaus-Navigator für Versicherte zunächst auf Daten der AOK-Versicherten. Anhand der Abrechnungsfälle des Jahres 2004 zeigt das Klinik-Konsil, wie häufig eine bestimmte Leistung in den Krankenhäusern erbracht wird. Dabei kann man die Suche unter den bundesweit mehr als 2.000 Kliniken durch Entfernungsvorgaben eingrenzen.