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Information zur Kostenübernahme von Lesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte bei Heilmittelerbringern

Veröffentlicht am 09.01.2012


Liebe Mitglieder,
 
unter Anderem bei der letzten eGBR-Fachbeiratssitzung (Sitzung zur Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters) in Bochum wurde festgestellt, dass Heilmittelerbringer die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit den bisherigen Lesegeräten nicht einlesen können.

Seit Oktober 2011 erfolgte die bundesweite Ausgabe der ersten elektronischen Gesundheitskarten. Seit Ende 2011 sind zehn Prozent der Gesetzlich Krankenversicherten mit einer solchen Karte ausgestattet . Gesetzlich ist festgeschrieben, dass ab 2013 keine althergebrachten Krankenversichertenkarten mehr ausgegeben werden.

Für die Heilmittelerbringer gibt es daher nur noch die Möglichkeit bei den neuen Krankenversicherungskarten die Versichertendaten manuell einzulesen, also schlichtweg per Hand abzutippen.
Hintergrund ist das Fehlen einer Kostenübernahmeregelung für Heilmittelerbringer im SGB V 291 a: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html
 
Wir hatten direkt nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes Kontakt zum Spitzenverband Bund aufgenommen. Dieser verwies auf eine fehlende Regelung im SGB V 291 a und fühlt sich daher nicht zuständig.
Daraufhin haben wir die Landesverbände der Krankenkassen auf eine Kostenübernahme angesprochen und eingehend auf die Problematik hingewiesen.
Dieser Prozeß gestaltet sich aber quälend langsam. Die Krankenkassen prüfen seit unserer Anfrage, ob eine Kostenübernahme aus Kassensicht für Heilmittelerbringer überhaupt möglich ist.
 
Für uns ist das eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der Heilmittelerbringer, die zudem eine hohe Fehlerquote der Datenweitergabe beinhaltet, die im schlimmsten Fall zu erheblichen Verzögerungen bei der Vergütungsabrechnung führt. Heilmittelerbringer verdienen im Schnitt 60% weniger als ein Arzt, während die Kostenerstattung bei Medizinern bereits per Gesetz geregelt wurde.
 
Wir haben daher direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Kontakt aufgenommen mit der Bitte verbunden sich dieser Sachlage unverzüglich anzunehmen, um eine gerechte Regelung für alle Beteiligten zu ermöglichen.
 
Auf Grund dieser Sachlage können wir allen Ergotherapeuten nur abraten, sich die teuren neuen Lesegeräte auf eigene Kosten anzuschaffen.
 
Sobald uns die Rückmeldung des BMG vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.
 
Bei Rückfragen dazu stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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