Veröffentlicht am 01.02.2016 - Aktualisiert am 13.04.2018
Heilmittelerbringer sind nach der Heilmittelrichtlinie (HMR) zur Verordnungsprüfung verpflichtet. Die Heilmittelrichtlinie enthält im § 13 die Vorgaben für eine korrekt ausgestellte Verordnung.
Rechtlich gesehen ist eine heilmittelrichtlinienkonform ausgestellte Verordnung die Grundlage für das wirksame Zustandekommen des Behandlungsvertrages zwischen Therapeut und Krankenkasse.
Hieraus leiten Krankenkassen bei nicht korrekt ausgestellten Verordnungen einen Verlust des Vergütungsanspruches ab. Das Bundessozialgericht bestätigte dieses Vorgehen in einem klaren Urteil im Jahr 2009 gegen einen Heilmittelerbringer.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sorgte die Bundespolitik hier für Erleichterung. Ab Januar 2017 sind alle Ärzte verpflichtet ausschließlich Software einzusetzen, deren internes Prüfprozedere die Wahrscheinlichkeit von formalen Fehlern vermindern soll.
Veröffentlicht am 05.04.2018
Information für Mitglieder
Veröffentlicht am 05.04.2018
Mit Wirkung ab dem 01.04.2018 gibt es für die BKK, IKK und Knappschaft in Schleswig-Holstein einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
Veröffentlicht am 07.02.2011 - Aktualisiert am 05.04.2018
Die hier nachfolgenden Daten bezüglich Genehmigungspflicht für ergotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden vom BED e.V. regelmäßig aktualisiert.
Veröffentlicht am 16.11.2004 - Aktualisiert am 04.04.2018
Hier haben wir für Sie alle Vergütungspreislisten für ergotherapeutische Leistungen zum Download bereitgestellt.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 04.04.2018
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 09.03.2018
Endlich sind die lange ersehnten Preiserhöhungen für die Behandlung von Ersatzkassenpatienten vereinbart und veröffentlicht worden. Wie angekündigt gibt es aufgrund der Regelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) nun wieder mehrere Preislisten auf Bundesebene, welche teilweise jedoch für mehrere Bundesländer gelten.
Veröffentlicht am 23.02.2018
Im Bundesanzeiger wurden die ab 22. März 2018 gültigen Heilpraktikerleitlinien veröffentlicht.
Veröffentlicht am 09.02.2018
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeitern bestimmte Gesetzestexte zur Kenntnis zu geben. Diese sogenannte Aushangpflicht können Sie erfüllen, indem die Gesetze an einem für alle MitarbeiterInnen zugänglichen Ort ausgehängt oder ausgelegt werden. Alternativ können die Gesetzestexte auch über die betrieblich üblichen Kommunikationswege zugänglich gemacht werden.
In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, sich ohne Schwierigkeiten über den aushangpflichtigen Inhalt zu informieren.
Veröffentlicht am 02.02.2018
Der ICD-10-Code auf der Verordnung stellt die verschlüsselte therapierelevante Diagnose dar, also den Grund, warum der Patient überhaupt zur Behandlung kommt. Schlagen Sie daher zunächst bei jeder eingehenden Verordnung den ICD-10-Code unter folgendem Link nach, um zu sehen, um welche Diagnose es sich handelt. Ausgehend davon muss dann inhaltlich der passende Indikationsschlüssel gewählt worden sein, woraus sich dann die restlichen Angaben auf der Verordnung laut Heilmittelkatalog ergeben.