Unterlagen für den Praxisalltag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 03.08.2026

Auch bei sorgfältiger therapeutischer Arbeit kann es vorkommen, dass Patient*innen während der Behandlung oder innerhalb der Praxisräume stürzen, sich verletzen oder sich ihr Gesundheitszustand akut verschlechtert. Für Ergotherapiepraxen ist dann wichtig: Ruhig handeln, Hilfe leisten, sachlich dokumentieren und den Vorfall intern sauber nachbereiten.

Veröffentlicht am 20.12.2023 - Aktualisiert am 03.08.2026

Und bei Blanko noch strengere Regelungen

Wir informieren unsere Mitglieder.

Veröffentlicht am 03.04.2020 - Aktualisiert am 30.07.2026

Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal

Rund um die Uhr können Sie sich an die Medizinische Kinderschutzhotline wenden: Ein te­le­fo­ni­sches Be­ra­tungs­an­ge­bot für Fach­per­so­nal bei Kin­der­schutz­fra­gen

0800 1921 000

Für eine eingehendere Fachberatung wenden Sie sich an eine "insoweit erfahrene Fachkraft" vor Ort, die auch Empfehlungen zu weiteren Anlaufstellen, versierten Anwält*innen, u.a. geben kann.

Veröffentlicht am 30.07.2026

Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder.

Veröffentlicht am 30.07.2026

Unternehmertum bedeutet, ein Unternehmen aktiv zu gestalten – nicht nur im Praxisalltag zu funktionieren.

In dieser Folge von Podcast Medizin 3.0 – Unternehmertum im Gesundheitswesen spricht unser geschäftsführender Vorstand Christine Donner darüber, wie Praxisinhabende nachhaltige Strukturen schaffen, strategisch wachsen und den Schritt vom Arbeiten im Unternehmen hin zum Arbeiten am Unternehmen schaffen können.

Veröffentlicht am 11.08.2022 - Aktualisiert am 30.07.2026

Fahrzeuge, die von der Praxis bereitgestellt und von Praxisinhabenden oder Beschäftigten betrieblich genutzt werden, müssen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Diese sogenannte UVV-Prüfung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. (UVV = Unfallverhütungsvorschrift Dienstwagen)

Die UVV-Prüfung verfolgt ein anderes Ziel als die Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung wird vor allem die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs geprüft. Die UVV-Prüfung bezieht zusätzlich die Arbeitssicherheit ein, beispielsweise den sicheren Zustand von Türen, Klappen und Fahrzeugeinbauten sowie vorhandene Einrichtungen zur Ladungssicherung und die erforderliche Sicherheitsausstattung.

Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder über die Details.

Veröffentlicht am 24.07.2026

Beachten Sie bitte um Absetzungen zu vermeiden, dass Verordnungen nur in begründeten Fällen vorzeitig beendet werden dürfen, s. unsere Stichwortinfo Verordnungsabbruch.

Tragen Sie in einem solchen Fall unbedingt das Abbruchdatum im dafür vorgesehenen Feld auf der 2. Verordnungsseite ein.

In vielen Fällen kann auch nach einer längeren Ferien- und Urlaubspause mit Unterbrechungbegründung auf derselben Verordnung weitergearbeitet werden, da je Verordnung bis zu 70 Tage Unterbrechung zulässig sind, wobei die jeweils ersten 14 Tage jeder Unterbrechung gar nicht mitgezählt werden, siehe auch:

Veröffentlicht am 28.02.2025 - Aktualisiert am 24.07.2026

Um Absetzungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Verordnungen nicht länger als zulässig unterbrochen werden.

Wie die Berechnung der zulässigen Unterbrechungstage funktioniert, erläutern wir Ihnen hier gerne genauer.

 

Veröffentlicht am 24.07.2026

Ein professionelles Hygienekonzept bildet die Grundlage für einen sicheren Praxisalltag und unterstützt dabei, die Hygienestandards zuverlässig einzuhalten und sowohl die Sicherheit Ihrer Patient*innen als auch den Schutz Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Gleichzeitig schafft es Transprenz und erleichtert die Umsetzung der Vorgaben (s. BGW Sichere Seiten: Infektionsschutz).

Gerne stellen wir unseren Mitgliedspraxen ein Hygienekonzept als Word-Dokument zur Verfügung, sodass Sie Inhalte unkompliziert ergänzen, ändern und aktualisieren können. 

Veröffentlicht am 24.07.2026

Die Preise für Behandlungen von BG/DGUV-Versicherten werden mit Gültigkeit für Behandlungen ab dem 1. September 2026 angepasst. Wir werden die entsprechenden Preislisten Ende August auf unserer Webseite einstellen.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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