Veröffentlicht am 16.11.2004 - Aktualisiert am 30.06.2026
Hier haben wir für Sie alle Vergütungspreislisten für ergotherapeutische Leistungen zum Download bereitgestellt.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 30.06.2026
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 26.06.2026
In der Schiedsstellensitzung am 25.6.2026 wurde eine Vergütungspreiserhöhung im Bereich Ergotherapie in Höhe von 4,11% mit einer Gültigkeit ab 1.7.2026 bis 31.3.2027 geschiedst.
In folgendem Beitrag auf Instagram (auch ohne Insta-Account zugänglich) erklärt Christine Donner transparent, wie die Preisverhandlungen abgelaufen sind, welche Faktoren eine Rolle gespielt haben und warum das Ergebnis so ausgefallen ist:
4,11 % – Was heißt das jetzt?!?!
Veröffentlicht am 26.06.2026
VIELGEFRAGT: Brauche ich für meine Praxis immer einen Vertrag mit einem Betriebsarzt?
Wir informieren unsere selbständigen Mitglieder.
Veröffentlicht am 22.06.2026
VIELGEFRAGT: Darf auch ohne verordneten Hausbesuch die Therapie außerhalb der Praxis stattfinden?
Veröffentlicht am 19.06.2026
Gute Qualifikation allein reicht nicht für gute Zusammenarbeit im Praxisteam.
Fachliche Kompetenz ist die Grundlage erfolgreicher therapeutischer Arbeit. Ob jedoch die Zusammenarbeit im Teamalltag funktioniert, entscheiden andere Faktoren: Kommunikation, Erwartungen, Arbeitsweise, Teamkultur und die Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes.
Genau deshalb betrachtet T-MatchX berufliche Passung im Heilmittelbereich umfassender. Neben fachlichen Kriterien werden auch Faktoren berücksichtigt, die Einfluss auf die Zusammenarbeit im Praxis- und Einrichtungsalltag haben.
Veröffentlicht am 19.06.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 18.06.2026
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 12.06.2026 - Aktualisiert am 12.06.2026
VIELGEFRAGT: Kann ich mehrere Schienen auf einer Verordnung erstellen?
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 12.06.2026
Mehr Handlungsspielraum in die Ergotherapie
Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis können Ergotherapierende Patient*innen auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Damit entsteht ein zusätzlicher Versorgungsweg für Menschen, die zeitnah Unterstützung benötigen, sich in Übergängen zwischen Klinik, Reha und ambulanter Versorgung befinden oder bewusst ergotherapeutische Leistungen als Selbstzahlende in Anspruch nehmen möchten.