Veröffentlicht am 1.2.2012
2005 veröffentlichte der GKV-Spitzenverband (damals noch: Spitzenverbände der Krankenkassen) in Abstimmung/ Konsentierung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den ersten Fragen- und Antwortenkatalog.
Nun kursiert ein neuer Fragen- und Antwortenkatalog, der auf Grund der neuen Heilmittelrichtlinie zum 01.07.2011 angepasst wurde.
Dieser ist jedoch nicht mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmt und dient daher nur kasseninternen Zwecken. Daher heißt dieser nicht konsenierter Fragen- und Antwortenkatalog, sondern nur Fragen- und Antwortenkatalog.
Veröffentlicht am 31.1.2012
Seit kurzen lehnen Gesundheitsämter Anträge von Ergotherapeuten auf sektorale Heilpraktikererlaubnis ab.
Die Begründungen sind vielfältig und reichen von angeblich fehlenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen bis hin zu vermeintlich unzureichender Ausdifferenzierung des Berufsbildes.
Veröffentlicht am 27.1.2012
Erst jüngst teilte uns eine Ergotherapeutin die Belästigung durch die Deutsche Stadtauskunft mit.
Achten Sie bei Telefonangeboten darauf, dass die angebotene Leistung für Sie auch wirklich sinnvoll ist!
Ist z.B. eine bestimmte Branchenauskunft bei ihrer Zielgruppe gänzlich unbekannt, lohnt sich kein kostenpflichtiger Eintrag, selbst wenn er nur 5 EUR kosten würde.
Veröffentlicht am 25.1.2012
Beachten Sie insbesondere bei der Einreichung von Verordnungen zur Genehmigung bei Krankenkassen, dass im Streitfalle eine Faxbestätigung nicht ausreicht, um die Ankunft des Antrages auf Genehmigung zu belegen!
Veröffentlicht am 24.1.2012
Zu diesem Thema werden teilweise konträre Äußerungen getroffen, so dass wir hier Stellung beziehen.
Auch wenn Gesundheitsfachberufe wie die Ergotherapeuten mit sehr sensiblen Daten, nämlich Daten zur Gesundheit, arbeiten, entsteht daraus nicht automatisch eine Pflicht einen Datenschutzbeauftragen zu benennen, solange diese Daten nur zu einem Zwecke, nämlich zur bestmöglichen Erfüllung der ergotherapeutischen Dienstleistung und nicht zu Werbezwecken verwendet werden.
Veröffentlicht am 20.1.2012
Durch das Versorgungsstrukturgesetz wurde das SGB V angepasst.
Veröffentlicht am 20.1.2012
Dabei ist es gleich, ob es sich um einen Laborbefund, zahnmedizinischen oder ärztlichen Befund, oder um das Ergebnis einer Röntgen- oder MRT-Untersuchung handelt.
https://washabich.de
Veröffentlicht am 10.1.2012
Relevant für die Heilmittelberufe ist vor allem die geplante Änderung des § 11.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf relevante Urteile in der Rechtsprechung und verweist auch auf die EU-Richtlinie 2001/83/EG.
Veröffentlicht am 9.1.2012
Liebe Mitglieder,
unter Anderem bei der letzten eGBR-Fachbeiratssitzung (Sitzung zur Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters) in Bochum wurde festgestellt, dass Heilmittelerbringer die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit den bisherigen Lesegeräten nicht einlesen können.