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Praxisvorlagen

Der Download der Praxisvorlagen steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
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Im folgenden finden Sie einige Vorlagen, die wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Download:

MS-Word Anmeldebogen
MS-Word Privatpatientenvertrag
MS-Word Therapiebericht
MS-Word Rechnung
MS-Word Zuzahlungsrechnung
MS-Word Rechnung/Therapieausfall
MS-Word Zahlungserinnerung
PDF BED-Info Zuzahlungen
PDF Schweigepflichtserklärung
MS-Word Formulierungshilfe zur Antragstellung der langfristigen Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles
MS-Word Schreiben an Mediziner in Baden-Württemberg zum Thema Praxisbesonderheiten und Richtgrößen 2011

BED-VO-Check

Wir stellen hier den BED-VO-Check zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie schnell und effektiv jede Ergo-Verordnung auf Richtigkeit hinsichtlich der Vorgaben durch die Heilmittelrichtlinie überprüfen können. Gerne können Sie den BED-VO-Check auch an Ihre verordnenden Ärzte und deren Sprechstundenhilfen weiter geben.

Der BED-VO-Check besteht aus drei Bausteinen:
I Checkliste
II Heilmittel nach Indikationsschlüsseln sortiert
III Diagnosenindex

Anhand der Checkliste können Sie Punkt für Punkt abhaken, ob alles vollständig ist. Teilweise erhalten Sie dafür zusätzliche Informationen auf dem zweiten Teil: Heilmitteln nach Indikationsschlüsseln sortiert. Den Diagnosenindex benötigen Sie nur für Fragen bezüglich einer Diagnose und möglicher Ergotherapie.

Ab dem 1.1.2012 tritt das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft, welches auch Änderungen (Erleichterungen) für die Verordnung von Heilmitteln vorsieht. Allerdings greifen diese Veränderungen nicht direkt, da der Gemeinsame Bundesausschuss nun noch die Details erarbeiten muss. Dies soll bis Ende 2012 geschehen. Insofern sind Sie mit dem BED-VO-Check in jedem Fall auf der sicheren Seite, auch wenn andernorts bereits verbreitet wird, dass bestimmte Dinge nun nicht mehr notwendig seien. Wir lassen gerade juristisch abklären, welche Teile des Versorgungsstrukturgesetzes bereits jetzt greifen, obwohl die Heilmittelrichtlinie vom 1.7.2011 noch gültig ist.

Stand: Dezember 2011

PDF BED-VO-Check
Auf unserer Webseite arbeiten wir sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinium. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall weibliche und männliche Personen gleichermaßen gemeint.
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