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Veröffentlicht am 09.01.2013
„Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)" heißt nun die bundesweite Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ab 01.01.2013.
Alle bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften,
landw. Krankenkassen, landwirtschaftliche Pflegekassen und landwirtschaftliche Alterskassen), die Sozialversicherung für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) werden in die SVLFG eingegliedert. Damit gehen im Rahmen der Rechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten der bisherigen Träger und des LSV-SpV auf die SVLFG über.
In Angelegenheiten der landw. Unfallversicherung führt die SVLFG die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (..in Angelegenheiten der landw. Kranken- versicherung führt die SVLFG die Bezeichnung landwirtschaftliche Krankenkasse....). Die
bisherigen Institutionskennzeichen bleiben bestehen. Alle Kostenträger-ID´s bleiben aktiv und müssen weiterhin genutzt werden. Auch Ihre bisherigen Ansprechpartner sowie die Ihnen bisher bekannten Rechnungsadressen und Kontaktdaten bleiben unverändert.