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Liquidität der Sozialkassen - von der Wirtschaft finanziert

Veröffentlicht am 08.12.2005

Zusatzaufwand in Milliardenhöhe für Personalverwaltung

Bekommen Arbeitnehmer mit flexiblen Einkommen ihre Gehälter später?

Ab Januar 2006 tritt die neue Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft. "Das klingt harmlos - ist es aber nicht", meint Andreas Kiefer, Geschäftsführer von ADP, dem weltweiten Marktführer für Services im Personalwesen. "Die Tatsache, dass die Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats und nicht mehr 15 Tage nach Monatsende bezahlt werden müssen, kostet die Wirtschaft ein Vielfaches des Vorteils, den der Staat sich davon verspricht.


Die geplante Senkung der Lohnnebenkosten wird durch unsinnigen Verwaltungsaufwand direkt aufgefressen."

Im Klartext: Die rund 370 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, die der Staat jährlich über die Unternehmen einzieht, gehen nun circa 19 Tage früher ein. Der zu erwartende Zinsnachteil für die Unternehmen beträgt nach Berechnungen des DIHK rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Entsprechend hoch wäre der Zinsvorteil des Staates.

Vergessen wird jedoch die Tatsache, dass Unternehmen, um die richtigen Beträge überweisen zu können, mit erheblichen finanziellen und verwaltungstechnischen Mehraufwendungen belastet werden. So müssen die Arbeitszeitabrechnungssysteme reorganisiert und die zugehörigen EDV-Systeme umgestellt werden. In Arbeitsverträgen fixierte Abrechnungszeitpunkte für Löhne und Gehälter müssen überdacht und angepasst werden. Bei Mitarbeitern mit flexiblen Gehältern sind möglicherweise doppelte Gehaltsabrechnungen durchzuführen. Und mehrere Millionen Mitarbeiter mit Schichtzulagen, Lohnabrechnung nach Zeit oder Akord und Provisionseinkommen erhalten unter Umständen ihre Gehälter erst später.

Der von ADP in Zusammenarbeit mit Professor Walter Gora, Geschäftsführer der Valora Management Group und am Institute of Electronic Business (IEB) in Berlin tätig, daraus geschätzte Zusatzaufwand beträgt alleine für die wahrscheinlich notwendige doppelte Gehaltsabrechnung mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Dies ergibt sich unter der Annahme, dass für die Hälfte der ca. 30 Millionen Arbeitsnehmer zum aktuellen Marktpreis von ca. 10 Euro zwei Abrechnungen pro Monat fällig werden. Dies entspricht mindestens dem 4-fachen des Zinsvorteils des Staates. "Wenn Bürokratie-Abbau so aussieht, fragt man sich als Experte, was in diesem Land noch auf uns zukommen wird", so Andreas Kiefer.

Quelle:
ADP Employer Services GmbH
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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