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Veröffentlicht am 13.10.2015
Einige Ergotherapiepraxisinhaber betreiben auch Physiotherapeutische Praxen, daher informieren wir folgend über die Inhalte und Konsequenzen des "Osteopathie-Urteils".
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 08.09.2015, dass Osteopathie nur abgegeben werden darf, wenn eine Zulassung als Heilpraktiker vorliegt oder der Osteopath ein approbierter Arzt ist. Das gilt auch, wenn der betroffene Physiotherapeut mit osteopathischer Ausbildung auf Anordnung eines Arztes tätig wurde und/oder, wenn der Physiotherapeut eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie vorlegen kann. Wer als Physiotherapeut ohne volle Heilpraktikererlaubnis demnach Osteopathie ausübt und/oder damit wirbt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bald abgemahnt werden.
Es handelt sich bei dem Urteil zwar "nur" um eine Einzelfallentscheidung, jedes andere Gericht könnte daher zu einem anderen Schluss kommen, dennoch ist mit Abmahnungen zu rechnen.
Die Wettbewerbszentrale hat das Urteil bereits
auf ihre Webseite integriert und ist für ihre landesweiten Abmahnungen bekannt:
Das betreffende Urteil ist hier einzusehen:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 236/13