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Preisverhandlungen gescheitert– Was bedeutet das für die Ergotherapie?

Veröffentlicht am 07.07.2025


Monate verhandelten die Berufsverbände der Ergotherapie mit den Krankenkassen über die Anpassung der Vergütung für die ergotherapeutischen Leistungen. Dies erfolgt seit letztem Jahr über den sogenannten Minutenpreis. Dieser besagt, wie viel eine Minute ergotherapeutischer Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wert ist. Aus diesem Wert ergeben sich die Vergütungen für sämtliche Leistungen der Ergotherapie.

Laut gesetzlichen Vorgaben hat die Vergütung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten zu erfolgen.
Dazu gehören insbesondere Personal-, Miet- und alle weiteren Betriebskosten einer durchschnittlichen Ergotherapiepraxis. Die Verhandlungen dazu finden jährlich statt.
Das Ringen um die Vergütung für 2025/2026 ist am 21. März 2025 gescheitert.

Die Krankenkassen hatten trotz gesetzlicher Vorgabe die Kostenentwicklung außer Betracht gelassen und willkürlich eine Anpassung des Minutenpreises um 3,94% auf 1,21 Euro angeboten. Das entspricht der Hälfte dessen, was die Krankenkassen selbst im vergangenen Jahr noch als wirtschaftlich angesehen hatten. Der DVE kommt gemäß dieser letztjährigen Vereinbarung zwischen ihm und den Krankenkassen auf 1,26 Euro (+7,89 Prozent).

Der BED hält daran fest, dass wirtschaftliche Preise nicht unter unrealistischen Schönwetterbedingungen (Soll-Preis) errechnet werden dürfen, sondern die tatsächlichen Kosten (Ist-Preis) abzubilden haben. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen der Ergotherapiepraxen kommt er daher auf einen Minutenpreis von 1,94 Euro.

Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die sogenannte Schiedsstelle angerufen. Diese entscheidet nun darüber, wie hoch der Minutenpreis für den Zeitraum 2025/2026 wird. Wichtig zu wissen: Die Schiedsstelle ist kein Gericht, das Recht spricht sondern ein Gremium, das durch Mehrheiten entscheidet. Es besteht aus den Vertragspartnern mit 4 Stimmen der Krankenkassen, 2 Stimmen des DVE, 2 Stimmen des BED sowie 3 Unparteiischen Stimmen.

Die Tragweite der Vergütungshöhe ist enorm – sie betrifft alle in den Praxen Tätigen unmittelbar.

 

Der Minutenpreis ist Schlüssel und Grundlage für:

  • existenzsichernde Entlohnung der abhängig beschäftigten Therapeut*innen -analog zu den Vergütungen in den Kliniken & Krankenhäusern
  • angemessene Vergütungen der Praxisinhabenden, die in einem angemessenen Verhältnis zu deren Aufwendungen stehen und keine Altersarmut zulassen
  • gute Arbeitsbedingungen
  • die langfristige Attraktivität des Berufs

Ein zu niedriger Minutenpreis bedeutet hingegen:

  • Starke Armutsgefährdung sowohl selbstständiger als auch beschäftigter Therapeut*innen
  • Schlechtere Versorgung
  • Schlechtere Versorgungsqualität
  • Mehr Pflegebedürftige
  • Weniger Wohlstand unserer Gesellschaft durch geringere Wirtschaftsleistung

Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, dass alle Therapierenden verstehen, worum es geht – und dass sie ihre Stimme nutzen.

Sprecht mit Kolleg*innen, Praxisteams und Patient*innen. Denn faire Vergütung ist keine interne Verhandlungssache, oder etwas was „nur“ die Praxisinhabenden betrifft – sie ist ein Thema, von dem das Wohl und Wehe der gesamten Berufsgruppe und sämtlicher Patient*innen abhängt.

Was Sie jetzt tun können:
Die Zeit drängt:
Am 10. Juli 2025 entscheidet die Schiedsstelle über den Minutenpreis in der Ergotherapie.
Bis dahin muss Ihre Stimme gehört werden!

Bündnis Zukunft Therapieberufe
Dieses Bündnis ist kein Verband, sondern eine Bewegung – offen, unabhängig, engagiert und fest verankert in der Praxis.
Es vereint Heilmittelerbringer*innen aus allen Fachbereichen mit dem Ziel: gerechte Vergütung und echte Mitbestimmung.

👉 Das Bündnis gibt Ihnen eine einfache Möglichkeit, aktiv zu werden:
Nutzen Sie die vorbereitete Mailvorlage, um Ihre sachliche Forderung direkt an den DVE zu senden.

📩 Alle Informationen und den Text zur Aktion finden Sie hier:
➡️ www.buendnis-zukunft-therapieberufe.de

Jetzt ist der Moment. Machen Sie mit – für Ihre Zukunft, Ihre Praxis, Ihren Beruf.

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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