Veröffentlicht am 17.03.2016
Aktualisiert am 18.03.2016
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen Erklärfilm über seine Arbeit erstellt:
https://www.g-ba.de/institution/erklaerfilm/ Der BED e.V. kommentiert dazu:
Erklärfilme sind wie chemische Modelle, sie erklären komplizierte Sachverhalte vereinfacht, allerdings ohne dabei etwas Relevantes wegzulassen.
Beim besagten Erklärfilm des G-BA jedoch, wurde bewusst ein Thema unterschlagen: WO sind die ERGOTHERAPEUTEN, PHYSIOTHERAPEUTEN, LOGOPÄDEN UND PODOLOGEN, SPRICH ALLE HEILMITTELERBRINGER, im Gemeinsamen Bundesausschuss?? Antwort: NICHT VERTRETEN! Und das obwohl der G-BA, wie im Erklärfilm gut erläutert wird, über sie und ihren Berufsalltag, z.B. in Form der Heilmittelrichtlinie, maßgeblich entscheidet.
Gegen diesen Missstand tritt der BED e.V. 2016 an und erklärt die Beteiligung von Ergotherapeuten im G-BA zum Hauptthema in diesem Jahr. Öffentlichkeit und Politik(er) werden von uns über dieses Unrecht aufgeklärt, um die Integration und Beteiligung sowie ein Mitbestimmungsrecht von Ergotherapeuten im G-BA zu erwirken. Teilen Sie diese Nachricht gerne mit Ihrem Netzwerk und tragen Sie mit zur Kenntnis dieses Misstandes bei.
Zur Klage gegen den G-BA zur Veröffentlichung der personellen Besetzung der Unterausschüsse, die der BED e.V. medial und monetär unterstützt, fand gestern am 17.03.2016 die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Berlin statt.
Das Gericht entschied: Der G-BA muss die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen veröffentlichen. Um Ergotherapeuten einen Einfluss auf die Entscheidungen des G-BA, z.B. über die Heilmittelrichtlinie, zu ermöglichen, ist die Transparenz in den Unterausschüssen ein erster wichtiger Schritt (
wir berichteten).
Weitere Informationen zu diesem Thema: