Veröffentlicht am 08.04.2016
Das länderübergreifende elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), mit Sitz in Bochum (NRW), soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen übernehmen.
Zu den
Kernaufgaben des eGBR wird die sichere Identifizierung der Antragstellenden für einen elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA) und die Überprüfung der Berufserlaubnis/Berufsurkunde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsbehörden der Bundesländer gehören. Neben der Ausgabe der eHBA/eBA gehört es zu den Aufgaben des eGBR, bei Änderungen oder Widerrufen der Berufserlaubnis/Berufsurkunde geänderte Ausweise zur Verfügung zu stellen oder ggf. Ausweise zu sperren und einzuziehen.
Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA) sind erforderlich für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Hierzu gehört auch die Nutzung der künftigen Telematikinfrastruktur (TI) für das Gesundheitswesen als sichere elektronische Kommunikationsinfrastruktur.
Über ihre Funktion als Sichtausweis und berufsbezogenes Identifikationsinstrument hinaus stellen die eHBA/eBA ein zentrales Strukturelement für eine sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen dar.
eHBA/eBA gewährleisten zum einen die sichere Authentifizierung und Autorisierung von Heilberuflern beim Zugriff auf Gesundheitsdaten.
Konkret bedeutet dies, dass die Inhaber von eHBA/eBA mit ihrem Ausweis ihre Identität einschließlich ihrer beruflichen Qualifikation/Rolle auch gegenüber elektronischen Systemen nachweisen und entsprechende Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Daten erhalten können.
Zum anderen ermöglichen die eHBA/eBA eine qualifizierte Signatur von elektronischen Dokumenten und legen damit die Grundlage für eine rechtssichere elektronische Archivierung. Die qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Beispielsweise können mit den eHBA/eBA Behandlungsdokumentationen, Briefe oder Verträge elektronisch signiert werden.
Vor dem Hintergrund der demographischen und finanziellen Herausforderungen, vor denen das deutsche Gesundheitswesen steht, finden sich zahlreiche Beispiele für eine institutions- und sektorübergreifenden Kommunikation, die es ermöglichen die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen und die Behandlungsqualität sicherzustellen bzw. weiter zu verbessern:
- eRezept
- ePflegebericht
- Überleitungsmanagement
- ambulante / häusliche Pflege
- Interdisziplinäre Palliativakte
- erweiterte Primärversorgung
- Perinatalversorgung
Es ist vorgesehen, dass das eGBR elektronische Verzeichnisdienste betreibt, die eine Online-Überprüfung der Gültigkeit der Ausweise zum aktuellen Zeitpunkt ermöglichen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass bei Bedarf (z.B. bei Verlust) die Ausweise kurzfristig elektronisch gesperrt werden können. Dies ist von Bedeutung, da die eHBA/eBA – abhängig von der Berufsqualifikation – zum Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und zur Benutzung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen berechtigen.
Um den Praxisbezug sicherzustellen und das Sitzland des eGBR hinsichtlich der praktischen Erfordernisse zu beraten, wurde ein
Fachbeirat eingerichtet, dem auch der BED e.V. angehört.
Weitere Informationen aus den Fachbeiratssitzungen finden Sie hier:
http://www.egbr.de/fachbeirat/sitzungen/Die konkreten Inhalte und Bilder der vergangenen 10. Sitzung am 4. April 2016 ersehen Sie in der
BED-SUPERGRUPPE.