Unterlagen für den Praxisalltag >> Hilfreiche Patienteninformation zu langfristigem Heilmittelbedarf
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Hilfreiche Patienteninformation zu langfristigem Heilmittelbedarf

Veröffentlicht am 06.01.2017
Aktualisiert am 27.02.2017

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Patienteninformation zum Thema langfristiger Heilmittelbedarf veröffentlicht, welche auch die Besonderen Verordnungsbedarfe berücksichtigt und zudem ein übersichtliches Ablaufschema sowie einen Musterbrief für einen Genehmigungsantrag enthält.

Da die Patienteninformation sich ausschließlich auf die langfristige Genehmigung und nicht auf die einfache Genehmigung bezieht ohne dies jeweils ausdrücklich zu benennen, gab es diesbezügliche Missverständnisse. Wir haben daher den G-BA um Ergänzung bzw. Klarstellung seiner Patienteninformation gebeten. Solange diese noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen die von uns ergänzte Version zu verwenden.

Geben Sie diese vom BED ergänzte Patienteninformation des G-BA gerne zusammen mit der KBV-Praxisinformation Heilmittelverordnung an Ihre behandelnden Ärzte weiter. Die Kombination dieser beiden Dokumente enthält alle wichtigen Informationen zu Möglichkeiten des regresssicheren Verordnens ab 2017 und hat zudem den Vorteil, dass sie aufgrund der Urheber bei Ärzten Vertrauen genießen.

Vom BED ergänzte Patienteninformation des G-BA

KBV-Praxisinformation Heilmittelverordnung


Hier finden Sie der Vollständigkeit halber zu Ihrer Information auch die leider missverständliche original Patienteninformation des G-BA.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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