Veröffentlicht am 20.06.2017
Für alle Behandlungen, die ab dem 01.06.2017 aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ausgeführt werden, gelten die neuen Preise der AOK sowie der BKK, IKK und Knappschaft Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die weiteren Preisstufen zu den folgenden Terminen, welche Ihnen in der Liste ersichtlich sind:
AOK: 01.11.2017 und 01.01.2018
BKK, IKK und Knappschaft: 01.01.2018
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 26 11 000
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
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