Veröffentlicht am 30.06.2017
Die Zulassungsvoraussetzungen für therapeutische Praxen sind umfangreich, teilweise unlogisch und führen immer wieder zu Missverständnissen.
Kürzlich kontaktierte uns eine Praxis während bereits begonnener Umbaumaßnahmen. Hierbei stellte sich heraus, dass der geplante Umbau zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hätte, da anschließend deutlich weniger Therapien gleichzeitig in der Praxis möglich gewesen wären.
Gerade in Bezug auf die zulässige Anzahl der gleichzeitigen Behandlungen in der Praxis kollidieren häufig die Vorstellungen und Wünsche mit den gegebenen Vorschriften.
Kontaktieren Sie uns daher am Besten vor jeder geplanten räumlichen Veränderung Ihrer Praxis, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zu den möglichen Konsequenzen geben und mit Ihnen die optimale Lösung erarbeiten können.
Beachten Sie zudem, dass jede räumliche Veränderung den Zulassungsstellen gemeldet werden muss, da die bestehende Zulassung sich immer nur auf die ursprüngliche Situation bezieht.