Veröffentlicht am 19.07.2017
Laut Heilmittelrichtlinie verliert jede Verordnung ihre Gültigkeit, wenn eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen auftritt. In den Rahmenverträgen sind diesbezüglich allerdings Ausnahmefälle definiert, welche je nach Bundesland und Kassenart variieren.
Wir haben Ihnen daher in unserem
Stichwort Verordnungsunterbrechung nach Bundesländern sortiert eine Liste der zulässigen Unterbrechungen und dabei einzuhaltenden Vorgaben erstellt. Diese beinhaltet die Regelungen der jeweils aktuellen Rahmenverträge.
Es gelten für Sie die Regelungen des Bundeslandes in welchem die abrechnende Praxis zugelassen ist.
Greifen Sie jederzeit auf unser
Stichwortverzeichnis zu, indem Sie oben links auf unserer Webseite in den gelben Kasten klicken.
Jedes Stichwort können Sie übrigens über den Button links direkt neben der Überschrift als pdf-Datei aufrufen, herunterladen und ausdrucken.
Wir wünschen Ihnen angenehme Unterbrechungen aufgrund erholsamer Urlaubstage.