Veröffentlicht am 05.12.2017
Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.11.2017 können in Rheinland-Pfalz sowie im Saarland die neuen Preise der AOK, IKK, BKK und Knappschaft abgerechnet werden. Eine weitere Erhöhungsstufe tritt jeweils zum 01.04.2018 in Kraft.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen für die Preisliste der Primärkassen Rheinland-Pfalz lautet: 26 09 000
Das Tarifkennzeichen für die Preisliste der Primärkassen Saarland lautet: 26 10 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
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Vergütungspreislisten