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Veröffentlicht am 08.12.2017
Aufgrund vermehrter Absetzungen empfehlen wir ausdrücklich, eine Verordnung nicht später als 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum zu beginnen.
Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen, sind Sie bei den Gesetzlichen Kassen auf der sicheren Seite. Wenn die Verordnung später als 14 Tage und gleichzeitig noch innerhalb von 28 Tagen angefangen werden soll, ist folgendes notwendig:
- Rücksprache mit dem Arzt
- Begründung (z.B. Krankheit, Abarbeiten vorige Verordnung o.ä.)
->
beides muss vom Therapeuten auf der Verordnungsrückseite eingetragen werden.
ALTERNATIV:
Sollte der Arzt bereits einen späteren Behandlungsbeginn auf der Verordnungsvorderseite eingetragen haben, kann bis zu diesem Datum, jedoch nicht später als 28 Tage mit der Behandlung begonnen werden.
Beachten Sie zudem grundsätzlich
abweichende Regelungen bei BG-Verordnungen, siehe
Stichwort BG-Patienten.