Berufspolitische Informationen >> Prozess: Schülerin der Ergotherapie klagt gegen schlechte Note
Ausbildung/Weiterbildung >> Prozess: Schülerin der Ergotherapie klagt gegen schlechte Note
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Prozess: Schülerin der Ergotherapie klagt gegen schlechte Note

Veröffentlicht am 02.06.2009

Quelle: Westdeutsche Zeitung (von Hanna Ziegler)


Der Schulleiter sei befangen gewesen. Verfahren endet mit Vergleich.

Krefeld. Die Schülerin einer Krefelder Schule für Ergotherapie hat vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf dagegen geklagt, dass sie durch die Abschlussprüfung gefallen war. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.

Meike K. ging im Juni 2007 nach drei Jahren Ausbildung zur Ergotherapeutin in den letzten von drei Prüfungsteilen. Die beiden ersten hatte sie mit den Noten „gut“ und „ausreichend“ bestanden. Und dann das Ergebnis: „mangelhaft“. Überrascht war sie davon nicht, denn im Prüfungsauschuss saß auch Jochen H., ihr Schulleiter.

Schon zu Beginn der Ausbildung war das Verhältnis zwischen Schülerin und Schulleiter gestört: Ein schwelender Konflikt, bei dem es unter anderem um ein externes Praktikum und um Fehlzeiten ging.

Wegen dieser Konflikte hielt sie ihn für befangen und hatte im Vorfeld der Prüfung das Krefelder Gesundheitsamt als zuständige Behörde um einen neutralen Prüfer gebeten. Dieser war jedoch zum Termin verhindert und Jochen H. sprang kurzfristig ein. Meike K. wirft der Stadt Krefeld vor, damit das schlechte Ergebnis mitverschuldet zu haben.

Die Stadt hält der Klägerin vor, die angebliche Befangenheit zu spät gemeldet zu haben. So habe man keinen alternativen Prüfungsauschuss zusammenstellen können.

Laut Einschätzung der Richterin hatte die Klage der Schülerin – der Streitwert betrug 15.000Euro – große Aussicht auf Erfolg. Deshalb regte sie einen Vergleich an. Die beiden Parteien folgten diesem Vorschlag:

K. bekommt ihre Leistungs- und Prüfungsnachweise von der Schule ausgehändigt, damit sie die letzte Teil-Prüfung an einer anderen Schule wiederholen kann. Im Gegenzug verzichtet die Klägerin auf Schadenersatz und wird auch nicht gegen die Schule klagen.


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
Follow BEDVerband on Twitter facebook
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich