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Veröffentlicht am 25.09.2009
Verehrte Mitglieder,
gegen Herrn Bothner von physio.de wurde eine Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt, da sein Newsletter mehrfach und nachweisbar falsche Behauptungen über den Vertrag mit der LKK enthält.
Zudem wurden unsere Verbandsmitglieder beleidigt.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ihr BED e.V.