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#Für gerechte Löhne in der Ergotherapie – aktueller Stand vom 22.11.2021

Veröffentlicht am 22.11.2021

 

Themen:

  • BMG-Bescheid zur Abberufung und die Folgen
  • Schiedsverfahren ist und bleibt unzulässig
  • Wie geht es weiter?: GKV-SV in der Pflicht zu einer Übergangszahlung an Ergotherapiepraxen
  • Krankenkassen hantieren mit falschen Zahlen – eine Folgenabschätzung

 

Lesedauer: 3-4 Minuten

 

„Unter einer Decke…“

Wenn eine behördliche Prüfung durch das BMG sich lediglich darin ergießt, es den Abzuberufenden der Schiedsstelle freizustellen, zum Antragstellerschriftsatz (irgendwie) Stellung zu nehmen, statt zur Beantwortung über einen dezidierten Fragenkatalog aufzufordern, dann darf man das Ergebnis dieser „Anhörung“ weder ernst nehmen noch dulden.

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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#BEDdarf

 

Im Einzelnen: Von Beginn an hat das BMG keinen Hehl daraus gemacht, wie es den Antrag auf Abberufung gerne bescheiden will, nämlich ablehnend.

Nun hat sich das BMG bequemt den Verwaltungsakt auch auszuführen. Dieser Akt ist jedoch die Mail und seine knappe Anlage nicht wert, denn der Entscheid erfolgte:

  1. Ohne jede Begründung. Eine Behörde ist jedoch verpflichtet seine Entscheidungen hinreichend zu begründen.
  2. Ohne Entscheidungsreife, denn:
    1. Unser Anwalt hat bis heute noch nicht einmal Akteneinsicht erhalten und das obwohl der BED e.V. das BMG dreimal dazu aufgefordert hatte.
    2. Der Bescheid wurde ohne unsere dazu zwingend notwendige Anhörung erlassen.

Der BED e.V. wird das natürlich nicht hinnehmen. Das weitere Vorgehen in der Sache selbst hat aber keine Auswirkung auf die Vergütungspreise, denn:

Ein zweites Schiedsverfahren war unzulässig, ist unzulässig und wird auch zukünftig unzulässig sein, das allein ist Fakt und ist völlig unabhängig von der Entscheidung über die Abberufung der Unparteiischen.

Der BED e.V. wird sich weiterhin nicht in ein gesetzwidriges Verfahren ziehen lassen.

Aus Unrecht kann kein Recht werden. Wer Recht beugt braucht nicht zu erwarten, dass ihm vor Gericht in späterer Folge Recht gegeben wird.

Eine rechtmäßige Entscheidung ist nur durch das Sozialgericht möglich. Der Vorsitzende der Schiedsstelle muss sich hier derzeit mit einem Schriftsatz verantworten weshalb er, entgegen dem gesetzlichen Auftrag, die Preise nicht festgesetzt hat.

 

Aus unserer Sicht ist es nun für den GKV-SV höchste Eisenbahn bis zu einer rechtmäßigen Preisfestsetzung eine Übergangszahlung oder Zwischenzahlung an die ergotherapeutischen Praxisinhabenden zu leisten, denn der GKV-SV hat gegen den 1. Schiedsspruch keine Klage erhoben. Damit hat der Spruch bindende Wirkung gegenüber der GKV-SV. Wir haben in dem Zuge die GKV-Vorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis um ein Sondierungsgespräch gebeten.

Anlage Schiedsspruch

 

Was hingegen passiert, wenn man sich auf unrechtmäßige Schiedssprüche einlässt zeigt folgender Artikel eindrücklich: https://www.welt.de/wirtschaft/article235176078/Physiotherapie-Die-bizarre-Gehalts-Ungerechktigkeit-in-der-Branche.html

Einmal mehr hantieren Krankenkassen mit falschen Zahlen und Darstellungen und versuchen so nun therapeutische Fachkräfte gegen die Praxisinhabenden aufzubringen.

Den betreffenden Journalisten der WELT haben wir dazu noch am Wochenende umfassend informiert und erwarten hierauf eine Antwort.

 

Aus unserer Sicht ist der Weg des GKV-SV politische Willensbildung mit falschen Zahlen zu betreiben, für eine Körperschaft Öffentlichen Rechts gar nicht ungefährlich, schließlich sind die aktuellsten GKV-HIS Zahlen, lt. dem GKV-SV selbst, einmal mehr falsch (gewesen). Auf dieser falschen Datengrundlage fußen so einige Artikel des GKV-SV und der Krankenkassen in den vergangenen Wochen. Aktualisierte Meldungen, Rücknahme von Behauptungen oder transparente Korrektur: Fehlanzeige.

Auf genau jenen ungeprüften Angaben des GKV-SV werden jedoch politische Entscheidungen mit höchster Tragweite getroffen. Auch hier ist das BMG als Aufsichtsbehörde von uns informiert worden… Eine Antwort ist bis heute ausgeblieben…

Es gilt daher auch in diesem Fall: Fortsetzung folgt…

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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