Veröffentlicht am 14.12.2011
Liebe Mitglieder,
wir sind froh, dass sich in Baden-Württemberg auch die CDU und FDP einmal des Themas der Situation der Heilmittelerbringer annehmen.
In der Bundespolitik engagieren sich hingegen die Linken und die Grünen für die Heilmittelerbringer.
Die Probleme der Heilmittelerbringer scheinen daher immer für die Opposition von Relevanz zu sein und bis dato nicht bei den regierungsführenden Parteien.
Der Opposition ist es vor allem wichtig, die vollständigen Vergütungskürzungen bei Heilmittererbringern thematisch in den Vordergrund zu bringen.
Die Landesregierung ist offenkundig bezüglich dieses Themas vollkommen fehlerhaft informiert, denn die Landesregierung schreibt:
Dieser Sacherhalt entspricht aber nicht der Realität. Uns liegen einige Verordnungen vor, die auf Grund fehlender Arztunterschriften vollständig abgesetzt wurden.
Diese Fälle begleitet der BED juristisch für seine betroffenen Mitglieder und das auch mit Erfolg.
In diesem Zusammenhang rufen wir unsere Mitglieder erneut auf uns Absetzungen zur Kenntnis zu geben, bei denen Verordnungsfehler vorliegen, die nicht offenkundig grundlegende Voraussetzung für die Therapiedurchführung sind.
Folgend finden Sie den kompletten Bericht der Landesregierung sowie unsere dazugehörige Stellungnahme. Es geht insbesondere um die Punkte 2 und 3.
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen immmer gerne zur Verfügung.
Stellungnahme BED e.V.
Punkt 2: Die AOK BW hat selbst angekündigt, dass Sie ab dem 01.04.10 nicht mehr konforme Verordnungen(aus Sicht der AOK, was auch viele Bagatellfehler mit einbezieht!) nicht mehr vergüten wird. Beweis: Siehe beigefügtes Anschreiben der AOK BW! Alle Heilmittelerbringer in BW erhielten dieses Schreiben. Dort ist eindeutig zu erkennen, dass bei fehlender Arztunterschrift die Verordnung gänzlich einbehalten und abgesetzt wird. Korrektur: Nicht möglich.
Kein Wunder, dass sich die Zahl der Beanstandungen nicht geändert hat. Die AOK hat schon immer fast alles moniert aber nach Änderung der Verordnung dann bezahlt!!! Seit dem 01.04.10 wird die Verordnung aber einbehalten, Korrekturen sind nicht möglich, auch wenn Ärzte den Änderungswunsch und das Versehen (Schreib- oder Tippfehler) bestätigen und korrigieren wollen.
Eine Intensivierung des Prüfgeschehens gibt es daher nicht, denn dieses ist bereits seit Jahren sehr intensiv. Veränderung der Verordnungsabsetzung aber: JA!
Da hat sich die Landesregierung einen Bären aufbinden lassen, indem der tatsächlichen Fragestellung ausgewichen und nur geantwortet wurde: weiterhin "nur" 2 % Beanstandungen.
Daraus schließt die Landesregierung, dass es keine Änderungen gegeben hat, was faktisch aber überhaupt nicht der Realität entspricht.
Punkt 3: Unter § 13 Absatz 2 (
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532/HeilM-RL_2011-05-19_bf.pdf) sind nicht ausschließlich Angaben benannt, die für die Therapiedurchführung zwingend notwendig wären. Woraus schließt das die Landesregierung? Es scheint, dass sich die Landesregierung einer bloßen Vermutung hingibt. Beispiel: Indikationsschlüssel- Für den Therapeuten ist der Indikationsschlüssel zur Therapiedurchführung absolut irrelevant und unnötig!
Unabhängig davon wird durch die Ausführung der Landesregierung davon abgelenkt, dass die Verordnungen korrigiert werden könnten und zwar dann, wenn diese offenkundig unrichtig sind und der Arzt dies entsprechend bestätigt. Der Arzt hat schließlich die Verordnung ausgestellt und kann bestätigen wenn er die Verordnung an sich hätte anders ausstellen wollen. Diese Möglichkeit wird den Therapeuten im großen Stil seit Anfang 2010 verwehrt.
Wir haben dazu besonders deutliche Fälle gesammelt. Bis dato wurden die allermeisten Verordnungen der Krankenkassen nach unserem Engagement aus "Kulanz" doch noch vergütet.
Der Therapeut bedarf auch keiner Begründung für seine Therapiedurchführung, warum eine Verordnung außerhalb des Regelfalles stattzufinden hat, denn der Therapeut selbst gibt über seine Therapieberichte stets eine Empfehlung über die Beendigung oder eben Fortführung der Therapie, bevor eine neue Heilmittelverordnung ausgestellt wird.
Uns liegen konkrete Fälle vor, in denen Verordnungen vollständig abgesetzt wurden, bei denen lediglich die Arztunterschrift fehlte!! Bezüglich dieser Fälle stehen wir mit der AOK in juristischer Verhandlung.
Diese Fälle können wir Ihnen bei Interesse gerne übermitteln.
Die Einschätzung der Landesregierung ist daher schlichtweg nicht richtig.
Es wird zudem unterstellt, dass außer der Verordnung selbst keine Kommunikation zwischen Arzt und Leistungserbringer statt fände. Das ist in der Realtität keineswegs der Fall. Laut Richtlinie sind Arzt und Therapeut zur Zusammenarbeit verpflichtet und kommen dem weit über die bloße Verordnung auch nach. Es kann bei einer Verordnung bei der z.B. der Arzt die Leitsymptomatik vergessen hat, nicht daraus geschlossen werden, dass der Heilmittelerbringer daher nicht wüßte welche therapeutische Zielsetzung er zu erfüllen hätte, denn zuvor haben meist persönliche Gespräche oder Telefongespräche zwischem Therapeuten und Arzt stattgefunden.
Wenn der Arzt dies bestätigen kann, der ja gerade in keiner wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Heilmittelerbringer steht und daher der Wahrheit nah verbunden ist, ergibt sich für uns keinen Grund solch eine Verordnung einzubehalten aus angeblichen Qualitätssicherungsaspekten.
Nachdem nun klar ist, dass die Absetzungen der AOK eben nicht im Einklang mit Recht und Gesetz stehen, sieht die Regierung nun hoffentlich Anlass steuernd einzugreifen!?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe derweil
mit herzlichen Grüßen
Christine Donner