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Veröffentlicht am 01.11.2005
Kurzinformation:
Am 1. Juli 2004 traten die überarbeiteten Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Ziel der Überarbeitung war es, in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlentwicklungen bei den Verordnungsmengen entgegenzuwirken und die Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, um so eine qualitativ gesicherte und ausreichende Heilmittelbehandlung zu gewährleisten.
Die neuen Heilmittel-Richtlinien sehen keine Langfristverordnungen im Regelfall, jedoch genehmigungspflichtige Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach Erreichen der Gesamtverordnungsmenge vor. Hierdurch wird der Beratungs- und Begutachtungsbedarf der Krankenkassen und damit die Inanspruchnahme der Medizinischen Dienste zunehmen. Hinzu kommt, dass Krankenkassen in kurzer Zeit über die Fortsetzung einer Heilmitteltherapie außerhalb des Regelfalls entscheiden müssen, damit der Versicherte nach Vorlage der Verordnung bei der Krankenkasse die Heilmittelbehandlung umgehend fortsetzen kann. Dies erforderte die Erstellung einer Begutachtungsanleitung für alle Heilmittelbereiche. Die Begutachtungsanleitung für den gesamten Bereich der Heilmittel (Maßnahmen der Physikalischen Therapie, Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Maßnahmen der Ergotherapie und der Podologischen Therapie) ist das Ergebnis einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe "Leistungsbeurteilung und Teilhabe" der MDK-Gemeinschaft und der Fachebene der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Url Link: Prüfung von Heilmittelverordnungen durch den MDK