Berufspolitische Informationen >> Einigung in der Ergotherapie bei den Big Points im Rahmen der Verhandlungen zur Blankoversorgung nach § 125a SGB V
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Einigung in der Ergotherapie bei den Big Points im Rahmen der Verhandlungen zur Blankoversorgung nach § 125a SGB V

Veröffentlicht am 15.06.2023

Foto © canva - kanchanachitkhamma (Text ergänzt vom BED)

Am 06.06.2023 fand die nächste Verhandlungsrunde in Berlin zur „Blankoversorgung“ zwischen BED, DVE und dem GKV-Spitzenverband statt. Hierbei ging es konkret um die „Big Points“ der vertraglichen Ausgestaltung bei dieser neuen Form der Regelversorgung. 

Im Einzelnen gehörten dazu:

  1. die Aushandlung der von Beginn an einzubeziehenden Diagnosegruppen, ebenso wie die
  2. pauschalierte Vergütung des mit der Versorgung einhergehenden erhöhten Dokumentationsaufwandes,
  3. die konkreten Stellschrauben eines Ampelsystem zur Vermeidung unverhältnismäßiger Mengenausweitung bezogen auf den einzelnen Versicherten,
  4. sowie die Höhe der Vergütungsabschläge bei Überschreitung der roten Ampel

BED und DVE konnten sich auf eine gemeinsame Position verständigen und haben diese dem GKV-SV unterbreitet. So besteht nun Konsens bei allen 3 Vertragspartnern, dass in jedem Fall die Diagnosegruppen:

  • SB1 Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen) (6,11% Verordnungsanteil),
  • PS3 Wahnhafte und affektive Störungen/ Abhängigkeitserkrankungen (4,5% Verordnungsanteil) und
  • PS4 Dementielle Syndrome (9,26 % Verordnungsanteil)

zum Start in die Blankoversorgung einbezogen werden. Dies entspricht einem aktuellen Versorgungsanteil von etwa 20% aller ergotherapeutischen Leistungen.

Darüber hinaus stimmt der GKV-Spitzenverband nach eigener Aussage einem deutlichen Vergütungsplus für den erhöhten Dokumentationsaufwand in Form einer Funktionsanalyse mit eigener Positionsnummer zu.

Die Leistungserbringung wird in 15-Minutentakten (Zeitintervallen) erbracht und abgerechnet.

Die grundsätzliche Vergütung der therapeutischen Leistung nach §125a wird erst zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert.

Einigkeit besteht zudem darüber, dass die Flexibilität der Blanko-Versorgung den zugelassenen Leistungserbringenden ermöglichen soll, die Therapie für die Versicherten bedarfsgerechter zu gestalten. Zugleich sind unwirtschaftliche Leistungserbringung sowie unverhältnismäßige Mengenausweitung je Versicherten zu vermeiden. So haben sich die Vertragspartner auf ein Ampelsystem verständigt.

Das Ampelsystem harmonisiert die flexible und selbstverantwortliche Therapiegestaltung mit der Vermeidung unwirtschaftlicher Leistungserbringung. Zu den Details werden BED und DVE im weiteren Verlauf noch ausführlich berichten.

Wichtig ist uns bereits jetzt darüber zu informieren, dass

  1. die im Ampelsystem vereinbarten Behandlungsmengen die Versorgung im gleichen Umfang wie bisher oder besser abbilden und 
  2. dass im Ampelsystem lediglich die in der roten Ampelphase erbrachten Therapieeinheiten mit einem Abschlag in Höhe von 9 % versehen, also immer noch 91 % des "normalen" Satzes ausgezahlt werden.

So kann ein eventueller weiterer Therapiebedarf eines Versicherten dennoch abgebildet und einkalkuliert werden. 

Durch diese Ampellösung kommt es bei den Ergotherapeut*innen NICHT zu einem allgemeinem Budget- oder Regressdruck, wie Ärzte und Ärztinnen es nur zu gut kennen. Auch sind budgetbezogene nachträgliche Kürzungen auf diese Weise ausgeschlossen.

Im Detail sind zwar noch sehr viele Punkte zwischen den Vertragspartnern zu regeln, aber der jetzt erzielte Konsens bedeutet einen großen Schritt nach vorne für den Start und die erfolgreiche Umsetzung der Blankoversorgung. 

Die nächste Verhandlung mit dem GKV-SV findet bereits am 29.6.2023 statt.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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