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Sinnvolle Ergänzung und kein Ersatz der Präsenztherapie => Die Videotherapie

Veröffentlicht am 01.12.2023
Aktualisiert am 07.12.2023

Verschenken Sie kein Geld: Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale bereits mit EINER durchgeführten Videotherapie pro Jahr, einem zertifizierten Videodienst und einer betragsunabhängigen Hardwareinvestition, erfüllt

Der Antrag für 2023 muss noch innerhalb 2023 gestellt werden und es werden auch Anschaffungsbelege aus dem Jahr 2022 anerkannt. 

Videotherapie

Neben einer Therapie in Präsenz, können Ergotherapiepraxen ihre Leistungen auch ergänzend per Videotherapie abgeben. 

Der Einsatz von Videotherapien ist keine Frage nach dem „Entweder-oder“ bzw. “für oder gegen“ sondern bietet Ergotherapiepraxen grundsätzlich deutliche Vorteile.

Die Videotherapie stellt eine attraktive Ergänzung zu den Präsenztherapien dar, denn die Videotherapie stärkt und unterstützt die Therapien in Präsenz.

Daher sprechen wir als BED e.V. eine generelle Empfehlung für den Einsatz von Videotherapie aus. 

Vorteile

Konkret zeigen sich die Vorteile eines ergänzenden Einsatzes von Videotherapien z.B. in folgenden Situationen: 

  • Die Umfeld- und Angehörigenberatung ist mittels Videotherapie deutlich einfacher 
  • Patient*innen und Angehörige mit zeitlich stark eingeschränkter Verfügbarkeit können neben den Präsenzterminen durch den passgenauen Einsatz von Videotherapien deutlich besser als bislang versorgt und begleitet werden. 
  • Durch die Videotherapie werden auch Patient*innen kontinuierlich erreicht, denen durch ihre Erkrankung(en) ein Besuch in der Praxis nur unregelmäßig möglich ist.
  • Terminierung, Planung und Durchführung von Therapien werden durch die Ergänzung per Videotherapie leichter.
  • Mitarbeitende mit nur wenigen möglichen Arbeitsstunden und/oder langen Anfahrtswegen können dank Telemedizin nun sinnvoller und effektiver eingesetzt werden.
  • Teamsitzungen und interdisziplinärer Austausch sind dank der Videotherapiesoftware schnell geplant und leichter in voller Teamstärke umsetzbar. 
  • Zeitnahe Abstimmungen werden selbst in einem großen Team intern wie extern durch den Einsatz von Videotherapie (neben oder parallel zu Präsenztreffen) zum Kinderspiel.
  • Durch den ergänzenden Einsatz von Videotherapien sinken Zeitaufwendungen und Fahrtkosten in der Ergotherapiepraxis merklich.
  • Niedrigschwellige Beratungen z.B. im Rahmen von Selbstentwicklung oder bei Ängsten, lassen sich per Video schnell als umsatzrelevante Selbstzahlerleistung etablieren und machen so attraktive Zusatzumsätze in der Ergotherapiepraxis möglich. 

3x 1.000 Euro Pauschale 

Nicht umsonst wird daher der Einsatz von Videotherapien  jährlich von 2022/2023 bis 2025 mit 1.000 € gefördert.  

Voraussetzungen für den Abruf der jährlichen 1.000 € -Pauschale sind lediglich:

  1. es wird mindestens eine Videotherapie im jeweiligen Jahr erbracht (Nachweis erfolgt ganz einfach per Eigenerklärung), 
  2. es wird ein zertifizierter Videodienst genutzt, s. Liste der zertifizierten Videodienstanbieter auf der Website des GKV-SV
  3. es erfolgt ein Hardwarekauf, z.B. Headset(s), Tastatur(en), Kamera(s), Bildschirm(e), Maus, Konsole, Joysticks etc. der in Verbindung mit der Erbringung telemedizinischer Leistungen steht. Die Höhe der damit verbundenen Ausgabe(n) ist dabei NICHT von Relevanz, kann also auch deutlich niedriger sein. 

Die Pauschale bei Erfüllung dieser 3 Voraussetzungen beträgt immer 1.000 €. Stellen Sie daher noch in diesem Jahr Ihren Antrag, um die 1.000 € zu erhalten, denn eine rückwirkende Beantragung ist NICHT möglich:

ACHTUNG Verwechselungsgefahr: Lassen Sie sich im GKV-Antragsportal nicht vom rot geschriebenen Hinweis zu den neuen TI-Pauschalen irritieren, da dies etwas anderes ist.
Bzgl. Videotherapie können Ergotherapiepraxen folgendes beantragen:
Pauschale Abgeltung der Kosten für telemedizinische Leistungen Ergotherapie (ERGO-TML)
ACHTUNG beim Registrierungsvorgang: 

- Mailadresse sofort bestätigen!
- Einmalpasswort sofort nutzen und Passwort dann ändern!

Beim Registrierungsvorgang werden Sie aufgefordert, Ihre Mailadresse zu verifizieren - tun Sie dies bitte unverzüglich, da der entsprechende Link nur zeitlich befirstet gültig ist.
Anschließend erhalten Sie ein Einmalpasswort, welches ebenfalls zeitlich befristet ist - Loggen Sie sich also zeitnah ein und ändern Sie dann das Passwort.  

Webinar: Videotherapie sinnvoll & umsatzrelevant nutzen! 

Sie wollen gezeigt bekommen, wie man die Videotherapie in der Ergotherapie passgenau einsetzt? 

Dann reservieren Sie sich den 10.01.2024 von 18 bis 19 Uhr für das Webinar: Videotherapie sinnvoll & umsatzrelevant nutzen!

Referenten: Tim Schneider (SprechtstundeOnline) und Christine Donner (BED e.V.)

Teilnahme ohne Anmeldung unter folgendem Link: https://meet.google.com/brk-mdad-dwx

Antworten auf Ihre Fragen

Sie haben Fragen oder in Ihrer Praxis gestaltet sich der Einsatz von Videotherapie ganz anders?

Rufen Sie uns gerne an unter: +49 6438 9279 000 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@bed-ev.de  

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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